-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
Schulpflichtverstöße von Müttern: Verwaltungsgericht erlässt Haftbefehle
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat wegen Schulpflichtverstößen eine dreitägige Ersatzzwangshaft gegen zwei Mütter angeordnet und Haftbefehle erlassen. In beiden Fällen seien erfolglose Versuche der Vollstreckung entsprechender Zwangsgelder vorangegangen, erklärte das Gericht am Freitag in Schleswig. Da andere Zwangsmittel untauglich seien, sei eine Zwangshaft verhältnismäßig. (Az. 9 E 3/23 und 9 E 4/23)
Freiheitsentzug sei "das letzte Mittel des Staats, um seine Anordnungen gegenüber uneinsichtigen Bürgerinnen und Bürgern durchzusetzen", betonte die zuständige Kammer in ihrem noch nicht rechtskräftigen Beschluss, der noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden kann. In diesem Fall sei er "insbesondere wegen der zu erwartenden Uneinsichtigkeit" der Mütter sowie mit Blick auf die weitere Entwicklung ihrer Kinder auch "angemessen".
Laut Gericht geht es um zwei Mütter, die sich anhaltend weigern, ihre Söhne im Alter von zwölf und 15 Jahren bei einer Schule anzumelden und für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Schulpflicht zu sorgen. Gegen die Frauen liegen demnach bestandskräftige Anordnungen der Schulbehörde vor, in denen auch Zwangsgelder in Höhe von 800 Euro festgesetzt wurden. Die Frauen zahlten allerdings nicht, Zwangsvollstreckungen erwiesen sich als unmöglich.
Die Kammer habe bei ihrer Entscheidung den verfassungsrechtlich geschützten staatlichen Erziehungsauftrag sowie das verfassungsrechtlich geschützte Kindesinteresse gegen die "einschneidende Wirkung der Ersatzzwangshaft" auf die Frauen abgewogen, erklärte das Gericht weiter. Es handle sich um eine "kurzzeitige Freiheitsentziehung", der diese durch "rechtstreues Verhalten" entgehen könnten. Der Schritt sei verhältnismäßig.
Andere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Schulpflicht in diesem Fall gebe es nicht, hieß es weiter. Schulanmeldungen fielen in den höchstpersönlichen Bereich elterlicher Sorge, eine vertretungsweise Ausübung komme daher nicht in Frage. Gegen die Söhne hätten die Behörden wiederum keine Handhabe, weil kein Schulverhältnis bestehe. Darüber hinaus sollten sie "nicht Leidtragende einer von ihnen nicht verschuldeten Situation werden", erklärte das Gericht weiter.
B.Mahmoud--SF-PST