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U-Haft für in Russland inhaftierte US-russische Journalistin bis April verlängert
Die in Russland festgenommene US-russische Journalistin Alsu Kurmasheva muss nach Angaben ihres Arbeitgebers mindestens zwei weitere Monate in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht in Kasan habe die U-Haft um zwei Monate bis zum 5. April verlängert, teilte Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) am Donnerstag im Onlinedienst Telegram mit. Das Gericht bestätigte die Angaben.
Nach Angaben von RFE/RL wurde ein Antrag ihres Anwalts, Kurmasheva aus der Untersuchungshaft in den Hausarrest zu entlassen, abgewiesen.
Die Journalistin war im Oktober in Kasan in der zentralrussischen Region Tatarstan festgenommen worden. Sie wird beschuldigt, sich nicht als "ausländische Agentin" registriert zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Kurmasheva lebt mit ihrer Familie in Prag. Während einer Reise nach Russland im Juni waren ihr russischer und ihr US-Pass beschlagnahmt worden.
Im Dezember wurden neue Anschuldigungen gegen die Journalistin bekannt. Nach Angaben russischer Medien wird ihr auch die Verbreitung "falscher Informationen" über die russische Armee vorgeworfen. Hintergrund ist ihre Mitarbeit an einem Buch über Russen, die gegen Moskaus Offensive in der Ukraine sind. "Journalismus ist kein Verbrechen. Es ist an der Zeit, dass diese grausame Verfolgung aufhört", hatte RFE/RL-Chef Jeffrey Gedmin im Dezember gesagt.
Im russischen Strafrecht muss sich jeder russische Bürger, der sich am "gezielten Sammeln" von Informationen beteiligt, die Russlands nationaler Sicherheit schaden könnten, als "ausländischer Agent" registrieren. Kritikern zufolge ist das Gesetz so allgemein verfasst, dass es russischen Strafverfolgungsbehörden ermöglicht wird, willkürlich Journalisten festzunehmen.
Im März 2023 war bereits der "Wall Street Journal"-Reporter Evan Gershkovich wegen Spionagevorwürfen in Russland festgenommen worden. Die Untersuchungshaft für den US-Journalisten wurde in der vergangenen Woche ebenfalls um zwei Monate bis zum 30. März verlängert.
C.Hamad--SF-PST