-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
Bundesverfassungsgericht: Bei Abschiebehaft muss Vertrauter benachrichtigt werden
Wenn jemand in Abschiebehaft kommen soll, muss ein Angehöriger oder ein Vertrauter des Betroffenen benachrichtigt werden. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch und gab den Verfassungsbeschwerden von drei Männern aus Afghanistan und Jordanien insofern statt. Die entsprechende Regelung im Grundgesetz solle ein spurloses Verschwinden von Inhaftierten verhindern, erklärte es. (Az. 2 BvR 656/20 u.a.)
Die drei Männer sollten Deutschland verlassen. Obwohl sie bei ihrer jeweiligen Anhörung angaben, dass jemandem Bescheid gegeben werden sollte, wurde gegen sie Abschiebungs- oder Überstellungshaft angeordnet, ohne dass ein Vertrauter benachrichtigt wurde. Dadurch seien die Männer in ihren Grundrechten verletzt worden, erklärte das Gericht.
Einer der Männer wollte einen Freund anrufen, bei dem er einige Sachen aufbewahrte. Das Amtsgericht Merseburg in Sachsen-Anhalt ordnete Abschiebehaft an, ohne diesen Freund zu benachrichtigen, und dokumentierte die Gründe dafür nicht. Auf die Beschwerde des Afghanen hin erklärte das Landgericht Halle, dass der nicht namentlich benannte Freund die Anforderungen an eine Vertrauensperson nicht erfülle.
Der andere Afghane nannte einen Bekannten in Frankfurt, wusste aber nur dessen Namen und nicht die Adresse oder das Geburtsdatum. Hier erklärte das Amtsgericht im bayerischen Hof später, dass der Bekannte so nicht eindeutig identifiziert werden könne. Auch sei unklar, ob es sich um Frankfurt am Main oder an der Oder handle.
Der Jordanier bat um Benachrichtigung der Klinik, bei der er hospitierte. Das Amtsgericht Hildburghausen In Thüringen benachrichtigte niemanden. Das Landgericht Meiningen wies die Beschwerde des Jordaniers mit der Begründung zurück, dass es sich bei einer Klinik weder um einen Angehörigen noch um einen Vertrauten handle.
Das Verfassungsgericht führte nun aus, dass es einem Amtsgericht zumutbar sei, eine Meldeauskunft einzuholen. Die Benachrichtigung über eine Inhaftierung könne nicht davon abhängen, ob der Festgehaltene ohne Vorbereitung die Anschrift eines Vertrauten nennen könne. Wenn es nicht um einen konkreten Menschen gehe, sondern um eine Klinik, liege es nahe, jemanden zu benachrichtigen, der dort beispielsweise das Personal oder die Hospitationen organisiere.
L.AbuTayeh--SF-PST