-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Zusammenbruch bei Triathlon
Mehr als sechs Jahre nach einem körperlichen Zusammenbruch während eines Triathlonwettbewerbs ist ein Sportler in Dresden mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) in der sächsischen Landeshauptstadt bestätigte am Mittwoch die vorinstanzliche Klageabweisung, wie eine OLG-Sprecherin am Donnerstag sagte. Der Mann hatte wegen vermeintlich mangelnder medizinischer Versorgung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro gefordert.
Hintergrund des Rechtsstreits war seine Teilnahme an einem Triathlonwettbewerb im Sommer 2017 in Moritzburg nahe Dresden. Laut den Feststellungen litt der Sportler bereits während des Laufs an einer starken Erschöpfung, setzte den Wettbewerb aber dennoch fort. Im Zieleinlauf kollabierte er dann.
Der Kläger argumentierte, er sei im Zieleinlauf medizinisch nicht richtig versorgt worden und habe bleibende Schäden erlitten. Insbesondere hätte im Ziel eine ausreichende Zahl von Sanitäter bereitstehen müssen. Seine Klage richtete er gegen den austragenden Triathlonverein und das Deutsche Roten Kreuz (DRK).
Das Landgericht Dresden wies die Klage im Februar 2023 bereits ab, das OLG bestätigte die Abweisung nun. Laut der OLG-Sprecherin stellte das Gericht vor allem auf die Eigenverantwortung des Sportlers ab. Er hätte mit Blick auf die Hitze dafür Sorge tragen müssen, sich selbst mit ausreichend Wasser zu versorgen.
Zur Begründung hieß es weiter, dass den Triathlonverein "kein Organisationsverschulden" treffe. Es seien ausreichend Sanitäter für den Streckenverlauf organisiert worden. Eine Positionierung sämtlicher Sanitäter im Zieleinlauf sei nicht notwendig gewesen.
Gegenüber dem DRK sei es dem Kläger zudem nicht gelungen, einen sogenannten Sorgfältigkeitsverstoß nachzuweisen. Eine fehlerhafte Erstversorgung habe auch ein Gutachter nicht festgestellt. Demnach seien Sanitäter etwa 30 Sekunden nach dem Zusammenbruch des Manns zur Hilfe geeilt, ein Notarzt traf etwa zehn Minuten später ein.
Das Urteil in dem Zivilverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.
S.Barghouti--SF-PST