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Bundesverfassungsgericht: Beschwerde von Oligarch gegen Durchsuchung von Jacht unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow wegen einer Durchsuchung einer Jacht für unzulässig erklärt. Der zuständige Senat nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Entscheidung fiel bereits Mitte November (1 BvR 1498/23).
Im September 2022 waren zwei Anwesen am Tegernsee und eines im Taunus sowie in Bremen die Jacht "Dilbar" durchsucht worden, die die Staatsanwaltschaft Usmanow zurechnet. Die Durchsuchungen standen in Zusammenhang mit Sanktionen der Europäischen Union gegen russische Staatsangehörige in Reaktion auf die Invasion Russlands in der Ukraine. Usmanow soll laut den Ermittlern einen mehrstelligen Millionenbetrag verschoben und damit gegen die EU-Sanktionen verstoßen haben. Er gilt als Vertrauter des russischen Staatschefs Wladimir Putin.
Der Oligarch sah sich durch die Durchsuchung der Motorjacht in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie wegen Medienberichten nach der Durchsuchung in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Verfassungsbeschwerde jedoch für offensichtlich unzulässig. So habe der Beschwerdeführer wegen der Medienberichte nicht den erforderlichen Rechtsweg ausgeschöpft und zunächst Fachgerichte angerufen. Zudem habe er nicht ausreichend dargelegt, dass die Motorjacht seiner "räumlichen Privatsphäre" zuzurechne sei und die Durchsuchungsanordnung damit sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt habe.
Y.Shaath--SF-PST