-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
Rechtsextremer kann Gaststätte in sächsischem Torgau vorerst weiter betreiben
Ein Rechtsextremer kann eine Gaststätte im sächsischen Torgau trotz möglicher Straftaten vorerst weiter betreiben. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Montag und gab damit einem Eilantrag des Betreibers statt. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden dürften. (6 B 55/23)
Der Antragsteller betreibt seit 2010 eine Schank- und Speisewirtschaft im Torgauer Ortsteil Staupitz. In seiner Gaststätte gab es zahlreiche Konzerte von als rechtsextremistisch eingestuften Musikgruppen. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden kam es dabei vielfach zu Straftaten wie zum Beispiel "Sieg-Heil"-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes.
Das Ordnungsamt des Landkreises Mittelsachsen untersagte dem Betreiber deshalb das Gaststättengewerbe. Einen dagegen gerichteten Eilantrag des Manns lehnte das Verwaltungsgericht ab. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte er nun Erfolg. Dem Gericht zufolge darf die Untersagung des Gaststättengewerbes einstweilen nicht vollzogen werden.
Ausschlaggebend dafür war demnach, dass die Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei den Konzerten, die dem Verfassungsschutz im Bund und in Sachsen vorliegen, zur Abwehr der in Rede stehenden Straftaten, konkret des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Volksverhetzung, nicht zulässig seien.
Verfassungsschutzbehörden hätten keine polizeilichen Befugnisse, dafür aber sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse mit niedrigen Eingriffsschwellen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Darüber hinaus liegen dem Gericht zufolge keine Gründe vor, die auf eine Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers hindeuten.
M.Qasim--SF-PST