-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
BGH will im Januar über Werkstattkosten nach Verkehrsunfällen entscheiden
In den fünf Fällen, die der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verhandelt hat, geht es jeweils um höchstens einige Hundert Euro - doch die Bedeutung des Themas ist "nicht zu unterschätzen", wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters formulierte. Denn die zugrunde liegenden Fragen betreffen zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer. Karlsruhe prüfte nämlich die Erstattung von Reparaturkosten nach Verkehrsunfällen. (Az. VI ZR 38/22 u.a.).
Die Unfallverursacher beziehungsweise ihre Versicherungen hielten die Rechnungen der Werkstätten jeweils aus unterschiedlichen Gründen für überhöht und wollten den Geschädigten nicht die komplette Summe erstatten.
Einmal argumentierte die Versicherung beispielsweise, dass die Arbeiten nicht alle notwendig gewesen seien. Ein anderes Mal ergaben Gutachten, dass die Werkstatt zu viel berechnet habe. Eine weitere Werkstatt wiederum stellte die Kosten für eine Corona-Desinfektion in Rechnung - wobei unklar ist, ob überhaupt desinfiziert wurde und ob die Geschädigten dafür bezahlt haben.
Grundsätzlich muss nach einem Verkehrsunfall der Unfallverursacher oder seine Versicherung für den Schaden aufkommen. Der Geschädigte darf sein Auto in eine Werkstatt bringen und vom Verursacher das Geld zurückverlangen, das zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Autos gebraucht wird.
Damit ihm möglichst viel Ärger erspart bleibt, wird die Erstattung großzügig gehandhabt. Auch wenn die Werkstatt einen vergleichsweise hohen Preis verlangt, weil sie beispielsweise unwirtschaftlich arbeitete, soll er als Laie sich nicht mit ihr auseinandersetzen müssen. Das sogenannte Werkstattrisiko trägt also der Unfallverursacher.
Dem Bundesgerichtshof stellte sich nun die Frage, ob diese Grundsätze auch für Fälle gelten, in denen der Geschädigte die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Denn er darf sich an einem Schadenersatz auch nicht bereichern. Eben dieses Risiko besteht aber, wie Seiters ausführte. Der Geschädigte könnte etwa vom Unfallverursacher den vollen Rechnungsbetrag verlangen und selbst nicht alles an die Werkstatt weiterleiten.
Vor der Verhandlung hatte sich der sechste Zivilsenat eine mögliche Lösung überlegt. Statt die Kostenerstattung für sich selbst zu fordern, könnte der Geschädigte demnach verlangen, dass die Versicherung direkt an die Werkstatt zahlt. Dann müsste sich die Versicherung mit der Werkstatt wegen der Rechnung auseinandersetzen.
Entschieden ist noch nichts - wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Ende urteilen werden, steht noch nicht fest. Die Urteile sollen zu einem späteren Zeitpunkt fallen, voraussichtlich im Januar.
W.Mansour--SF-PST