-
Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen
-
Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder
-
Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt
-
Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj
-
Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran
-
Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier
-
Neuer angeschlagen: Bayern in Stavanger mit Urbig im Tor
-
London: Teheran "fast sicher" für Vorfall an Luftwaffenstützpunkt verantwortlich
-
Becker adelt Zverev: "Nummer eins wird man nicht zufällig"
-
EU und Großbritannien planen Gipfeltreffen für den 20. November
-
Stromsteuer-Senkung und klare Worte zur AfD: CDU will sich aus Krise arbeiten
-
Nato-Kommandeur warnt Russland: Jeder Angriff auf das Bündnis wäre "sinnlos"
-
Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
-
Haus von prominenter Trump-Kritikerin Ilhan Omar durchsucht
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesse vorgestellt
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesser vorgestellt
-
Schülerproteste in Frankreich: Acht Schulmitarbeiter verletzt
-
CDU will Stromsteuer "für alle" auf EU-Minimum absenken: Merz sieht "Spielräume"
-
Bas-Rücktritt erschüttert die SPD - Parteitag soll gesamte Führung neu wählen
-
Überall gleich oder regional unterschiedlich: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer
-
Sexueller Übergriff mit Roboter: Ermittlungen gegen junge Männer in Köln
-
Verfassungsschutz sieht "langfristig angelegten" Angriff Russlands gegen Deutschland
-
Verwirrung um von Trump verkündete "Energie-Waffenruhe" - Kiew meldet neue russische Angriffe
-
Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig
-
Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze
-
Merz nach Wahl von AfD-Landtagspräsident: Unterstützer haben "in CDU keinen Platz"
-
Merz verlangt von SPD Ende der Gespräche mit Linken in Berlin über Regierung
-
Hurrikan "Simon" soll zur Wochenmitte in Mexiko auf Land treffen
-
Drei Wochen nach Wahl: Koalitionsverhandlungen in Schwerin gestartet
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer
-
Vatikan: Papst kommt am Dienstag für Entfernung von Lungenknoten ins Krankenhaus
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Potsdamer Prozess beginnt im November
-
Offiziell: Zverev Weltranglistenerster zum Jahresende
-
US-Medien: Trump könnte Botschafterin in Athen wegen peinlicher Enthüllungen feuern
-
Wirtschaftspolitik in Krisenzeiten: Nobelpreis geht an US-Ökonomen Woodford und Hall
-
Trotz Boom: Fußballerinnen erwägen vorzeitiges Karriereende
-
Mit vier kleinen Kindern nach Syrien: Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Hamburg
-
Endgültiges Ergebnis: Berliner Parlament hat fünf Sitze weniger
-
Tausende demonstrieren erneut in Neu Delhi gegen Leiter der Wahlkommission
-
Klingbeil nennt Angriffe auf Bas "unanständig" und rechnet mit AfD ab
-
Wirtschaftsnobelpreis geht an US-Ökonomen Michael Woodford und Robert Hall
-
Vergewaltigungsprozess gegen Komiker Russell Brand beginnt mit Geschworenenauswahl
-
Justizministerin Hubig will extremistische Schöffen verhindern
-
Hurrikan "Simon" ändert Kurs und dürfte Mexiko verschonen
-
Mehr als 30 Jahre nach Raubmord in Supermarkt in Tönisvorst: Verdächtiger gefasst
-
SPD-Parteitag soll gesamte Parteiführung neu bestimmen
-
US-Bundesrichterin stoppt vorerst steuerfinanzierte Trump-Wahlspots vor Kongresswahl
-
Macron stellt deutsch-französischen Auto-Kompromiss in Aussicht
-
"Schattenkrieg": Dobrindt drängt auf Stärkung der Befugnisse der Nachrichtendienste
-
Saudi-Arabien: Ein Toter und elf Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad
BGH: Fahren entgegen Einbahnstraße auch zu Herauslassen von anderem Auto verboten
Eine Einbahnstraße darf nicht in falscher Richtung befahren werden - auch nicht rückwärts, um ein anderes Auto aus einer Parklücke herauszulassen. Nur unmittelbares Rangieren zum Einparken sei zulässig, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Das Landgericht Düsseldorf muss nun einen Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall neu aufrollen. (Az. VI ZR 287/22)
Der Kläger fuhr rückwärts in einem Bogen von einer Grundstückszufahrt auf die Einbahnstraße. Sein Auto stieß mit einem anderen Wagen zusammen, dessen Fahrerin gerade einige Meter rückwärts entgegen der Fahrtrichtung fuhr. Sie wollte einem weiteren Auto Platz machen, das aus einer Parklücke fuhr, und dann selbst dort parken. Das Auto des Klägers wurde bei dem Unfall beschädigt.
Die Versicherung der Frau bezifferte ihre Haftungsquote auf 40 Prozent. Der Mann zog daraufhin vor Gericht, um die restlichen 60 Prozent geltend zu machen. Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte er damit Erfolg. Das Landgericht änderte das Urteil aber in der Berufung und wies die Klage ab.
Es wertete das kurze Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung als zulässige Behelfsmaßnahme. Der Kläger dagegen habe die Vorfahrt des anderen Autos missachtet, als er rückwärts aus der Einfahrt gefahren sei, befanden die Düsseldorfer Richter. Er hätte einkalkulieren müssen, dass ein Auto die Straße in falscher Richtung befahren könne.
Der Kläger wandte sich an den BGH. Dieser hob das landgerichtliche Urteil nun auf. Das Landgericht muss neu in dem Fall entscheiden. Es habe bei seiner Abwägung Rechtsfehler gemacht, erklärte der BGH. Bei seiner Prüfung müsse es berücksichtigen, dass der Kläger auf einer Einbahnstraße grundsätzlich nicht mit anderen Autos habe rechnen müssen, die entgegen der Fahrtrichtung fuhren.
J.AbuShaban--SF-PST