-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
Erneut lebenslange Haft wegen Sektenmord an Vierjährigem vor 35 Jahren in Hessen
Mehr als 35 Jahre nach der Tat hat das Landgericht Frankfurt am Main eine 76-Jährige wegen eines Sektenmordes an einem Vierjährigen erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau den Jungen im August 1988 vollständig in einen Leinensack eingeschnürt und im Badezimmer abgelegt hatte, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte.
Sie habe das Kind als besessen angesehen und deswegen den Beschluss gefasst, es zu töten. Die heute 76-Jährige war nach Ansicht des Gerichts die Anführerin der Sekte. Obwohl es am Tattag draußen 32 Grad Celsius heiß war, verringerte die Angeklagte die Luftzufuhr des Raums absichtlich und überließ das Kind in dem Sack sich selbst. Kurz darauf starb der Junge.
Der Fall und der Prozess haben eine lange Geschichte: Er kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen überhaupt ans Licht. Im September 2020 verurteilte das Landgericht Hanau die heute 76-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen sie im Mai 2022 jedoch wegen eines Rechtsfehlers auf und verwies das Verfahren nach Frankfurt.
Laut den Karlsruher Richtern hatte sich das Landgericht nicht eingehend damit befasst, ob es sich bei dem Fall um eine Tötung durch aktives Tun oder durch Unterlassen gehandelt hatte. Zudem musste die Schuldfähigkeit der Frau erneut überprüft werden.
Im September 2020 wurde die Mutter des Jungen wegen des Verdachts der Mittäterschaft festgenommen. Das Landgericht Hanau sprach sie im Oktober 2022 aus Mangel an Beweisen aber frei. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, ihren körperlich und seelisch vernachlässigten Sohn getötet zu haben, indem sie ihn in dem über dem Kopf zugeschnürten Sack zum Mittagsschlaf legte und der Obhut der Sektenanführerin überließ.
Zur Begründung für den Freispruch führte die Kammer aus, dass nicht mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Mutter den Sack zugeschnürt hatte. Ein alternativer Tathergang sei möglich.
So sei es denkbar, dass die Sektenanführerin den Sack über dem Kopf des Kinds verschnürt habe. Auch habe die Mutter nichts von einer möglichen Tat der Anführerin gewusst. Daher sei auch ein gemeinschaftlich begangener Mord nicht bewiesen.
W.Mansour--SF-PST