-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Mehr Demokratie klagt nach Wahlrechtsreform gegen Fünf-Prozent-Hürde
Der Verein Mehr Demokratie klagt nach der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Fünf-Prozent-Hürde. "Diese harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten", sagte der Vorstandssprecher des Vereins, Ralf-Uwe Beck, am Freitag in Berlin. Dort wurde die Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen vorgestellt. Wegen dieser könnten laut Beck künftig acht Millionen Wählerstimmen "unter den Tisch fallen" - doppelt so viele wie bei der Wahl 2021.
Die im März vom Bundestag und später auch im Bundesrat beschlossene Wahlrechtsreform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete ab. "Wir begrüßen die Verkleinerung", sagte Beck dazu.
Mit der Reform wird laut Mehr Demokratie aber auch die Fünf-Prozent-Hürde "verschärft": Gewinnt ein Kandidat einen Wahlkreis, kann er das Bundestagsmandat nur angetreten, wenn die Partei bei den Zweitstimmen die Hürde überspringt. Diese Verschärfung könnte besonders die CSU treffen.
Abgeschafft wird zudem die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie lässt eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Derzeit ist dies bei der Linkspartei der Fall. Die Reform könnte also insgesamt dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen.
Die Fünf-Prozent-"Sperrklausel" beschere Wählerinnen und Wählern eine unwirksame Stimmabgabe, kritisierte Beck. "Millionen von Wählerstimmen würden entwertet." Damit würde ein neu gewähltes Parlament mit "einer schweren demokratische Hypothek" in die Wahlperiode gehen. Es stelle sich der Eindruck ein, dass die Ampel politische Gegner "wegbeißen" wolle.
Der Verein will deshalb die Fünf-Prozent-Hürde vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dabei gehe es nicht um die Klausel an sich, sondern um ihre Höhe, betonte Beck - Mehr Demokratie macht sich für eine Absenkung der Klausel auf drei Prozent stark. Am Freitagmittag sollen demnach die Schriftsätze an das Karlsruher Gericht übergeben werden. Die Verfassungsbeschwerde ist dabei als Bürgerklage konzipiert: 4242 Bürgerinnen und Bürger stehen hinter der Klage.
Juristisch vertreten werden diese von Thorsten Kingreen, Jura-Professor an der Universität Regensburg. "Die Sperrklausel ist eine Zerrklausel", erklärte dieser. Dadurch komme es zu einer "ganz groben Verzerrung des Wählerwillens". Kingreen hält die Fünf-Prozent-Hürde deshalb nach der Wahlrechtsreform "nicht mehr für verfassungskonform".
R.Shaban--SF-PST