-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Gericht: Videoüberwachung von Weihnachtsmarkt in Hannover war rechtens
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die polizeiliche Videoüberwachung des letztjährigen Weihnachtsmarkts in der niedersächsischen Hauptstadt abschließend gebilligt. Es lehnte die gegen die Maßnahme gerichtete Klage eines nicht näher genannten Antragstellers nach Angaben vom späten Dienstag ab. In einem vorgeschalteten Eilverfahren war der Mann bereits im Dezember 2022 abgewiesen worden. (Az. 10 A 5210/22)
Nach Überzeugung des Gerichts stützte die von der Polizeidirektion Hannover vorgelegte Auswertung der Kriminalitätsstatistiken, dass der Weihnachtsmarkt mit einer erhöhten Gefahr von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verbunden ist. Die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz definierten Bedingungen für eine Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit einer konkreten Veranstaltung seien erfüllt, hieß es zur Begründung.
Darüber hinaus bestehe für den Weihnachtsmarkt "zumindest die abstrakte Gefahr eines terroristischen Anschlags", führte das Gericht weiter aus. Zwar könne ein Anschlag selbst durch Videoüberwachung nicht verhindert werden, diese ermögliche aber unter anderem das Entdecken von "Vorfeldaktivitäten".
Eine Alternative mit vergleichbaren technischen Möglichkeiten, etwa dem Einsatz des Zooms für genauere Betrachtungen oder der Bildaufzeichnung, stehe nicht zu Verfügung. Die Videoüberwachung sei für Marktbesucherinnen und -besucher aufgrund entsprechender Hinweisschilder auch erkennbar gewesen.
Außerdem sei die Videoüberwachung im Vorfeld durch eine Pressemitteilung öffentlich gemacht worden, hieß es. Interessierte hätten den Standort der vier Überwachungskameras sogar auf der Internetseite der Polizei einsehen können. Besucher hätten damit ausreichend Kenntnis davon erlangen können.
Der Kläger hatte sich nach Gerichtsangaben auf eine Vielzahl von Argumenten berufen. Unter anderem bemängelte er eine statistisch belastbare Auswertung des relevanten Kriminalitätsgeschehens durch die Polizei. Zudem führte er an, dass eine Videoüberwachung Anschläge nicht verhindern könne. Er kritisierte auch die Hinweisbeschilderung als nicht ausreichend.
Einen Stopp der Videoüberwachung konnte der Kläger nachträglich zwar nicht mehr erreichen. Das Gericht nahm dessen Feststellungsklage aber an, weil es auch um die Frage einer etwaigen "Wiederholungsgefahr" bei künftigen Weihnachtsmärkten ging.
Mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit ist dies zunächst geklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht ist noch Berufung möglich.
E.Aziz--SF-PST