-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
Bundesverfassungsgericht beginnt Verhandlung über Rechte von leiblichen Vätern
In Karlsruhe hat am Dienstag eine Verhandlung über die Rechte von leiblichen Vätern begonnen. Der leibliche Vater eines dreijährigen Jungen zog vor das Bundesverfassungsgericht, weil er seine Grundrechte verletzt sieht. Er hatte versucht, auch rechtlicher Vater zu werden, was aber vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt scheiterte. (Az. 1 BvR 2017/21)
Das Kind hat nämlich bereits einen rechtlichen Vater, den neuen Lebensgefährten der Mutter. Sie trennte sich kurz nach der Geburt des Jungen von dem leiblichen Vater, die beiden waren nicht verheiratet. Der leibliche Vater beantragte daraufhin, auch seine rechtliche Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Während des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens erkannte aber der neue Partner der Mutter mit ihrer Zustimmung die rechtliche Vaterschaft für den Jungen an. Wenn der rechtliche Vater mit dem Kind über längere Zeit in einer Familie zusammenlebt und Verantwortung für es trägt, ist die Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft nach aktueller Rechtslage nicht möglich.
Dann kann der leibliche Vater sich nicht als gesetzlicher Vater anerkennen lassen. Als maßgeblichen Zeitpunkt dafür sah das Oberlandesgericht den Termin der letzten mündlichen Verhandlung und stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Er sehe keinen anderen Weg als den vor das Verfassungsgericht, um an der Entwicklung seines Kinds maßgeblich beteiligt zu sein, sagte der leibliche Vater vor der Verhandlung in Karlsruhe. Seine Anwältin argumentierte, dass es bei dieser Lage die Mutter in der Hand habe, "aus temporärem Eigeninteresse" die Erlangung der rechtlichen Vaterschaft des leiblichen Vaters zu verhindern.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe wollen nun unter anderem die "Bindungssituation von Kindern" erörtern, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth ankündigte. Ein Urteil soll am Dienstag noch nicht fallen. Es wird meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
X.Habash--SF-PST