-
Polizei in Hannover stoppt mit Messern bewaffnete Frau durch Schuss
-
Gewalt in Frankreich: Nationalversammlung plant Untersuchungsausschuss
-
Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft
-
Ausschreitungen in Frankreich: Streit um die Rolle der Linkspopulisten
-
Niedersachsen: Autofahrer zweimal binnen weniger Stunden ohne Führerschein erwischt
-
US-Unterhändler Witkoff zu Ukraine-Verhandlungen in Oslo eingetroffen
-
Ukraine meldet sieben Tote durch russische Angriffe
-
CDU-Wirtschaftsrat: Bis zu 205.000 Wohnungen statt Vergesellschaftung möglich
-
Eishockey-Nationalspieler Kahun fällt für Deutschland Cup aus
-
"Lächerlich": Ronaldos 39-Sekunden-Strafe sorgt für Spott
-
"Rente mit 63": Neuer Kompromissvorschlag aus der Union - Skepsis bei SPD
-
Reiche stellt Zusagen für Milliarden-Investitionen in Deutschland in Aussicht
-
Finanzskandal: Droht City-Abstieg durch drastischen Punktabzug?
-
努莎・奧貝爾:未見嶄新開局,卻見領導失能——波茨坦市長能否勝任其職?
-
Birthler kritisiert geplanten Stopp von Zusammenarbeit Berlins mit Bundeswehr
-
Deutsche Technik an Bord: Japanische Raumsonde Richtung Marsmonde gestartet
-
Umfrage: Hälfte der Deutschen hält Schwesig als SPD-Chefin für geeignet
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Linksradikaler festgenommen
-
AfD bestätigt Hackerangriff auf E-Mail-Postfächer
-
Bovenschulte kritisiert Union für Gleichsetzung von Linkspartei und AfD
-
AfD-Politiker wegen mutmaßlicher NS-Parole in Hessen angeklagt
-
Einzelhandel erwartet gutes Geschäft mit Halloween-Artikeln
-
Merz preist Industriedaten als "enormen Vorteil" für KI-Aufbau in Deutschland an
-
Urteil zu Privatgrundstück bei Google Earth: Eigentümer haben Widerspruchsrecht
-
Baby getötet und Leiche in Kühltruhe gelegt: BGH bestätigt Hafturteil aus Fulda
-
Umfrage: Widerstand gegen Zeitumstellung in Deutschland geht zurück
-
Oslo: Selenskyj und Witkoff zu Ukraine-Gesprächen in Norwegen
-
Juso-Chef Türmer hält Gesetz gegen Vergesellschaftung für "Schnapsidee"
-
Lecornu: Frankreich verhängt weitere Ausgangssperren "wo nötig"
-
Bundesforschungsministerin Bär fordert "positivere Erzählung" von KI
-
Ski: Svindal übernimmt Trainerrolle in Norwegen
-
Kassenärzte sagen deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027 voraus
-
Importkosten für Rohöl stark gestiegen - aber Allzeithoch aus 2022 noch entfernt
-
Verkehrsminister der Länder wollen Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer
-
Medien: Bürger in kanadischer Provinz Alberta stimmen gegen Unabhängigkeitsreferendum
-
Bericht: US-Sondergesandter Witkoff will in Oslo Selenskyj treffen und anschließend Putin
-
Baseball: Rays folgen Brewers in die World Series
-
Simeone für Hoeneß "absolut oberste Kategorie"
-
Kovac hofft auf Steigerung: "Schneller und genauer spielen"
-
Ministerin Bär wirbt für Deutschland als Technologie-Standort
-
Medienberichte: Australische Abgeordnete hat nach mutmaßlichem Angriff nur noch ein Bein
-
Studie: Bessere Vereinbarkeit pflegender Angehöriger mit Erwerbsarbeit nötig
-
Vor US-Kongresswahlen: Wahllokale in Texas für vorzeitige Stimmabgabe geöffnet
-
Bundesregierung erwartet zahlreiche Unternehmenschefs bei Investitionsgipfel
-
Steinmeier empfängt mongolischen Staatspräsidenten Khurelsukh
-
Konstituierende Sitzung von neuem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
-
Festveranstaltung zu 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
-
Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand
-
Mit deutscher Unterstützung: Japanische Weltraummission zur Erkundung der Marsmonde gestartet
-
Fluchtgefahr: Ex-Ingenieur von OpenAI bleibt nach Abhörvorwürfen in Untersuchungshaft
Staat haftet im Abgasskandal nicht für womöglich ungenügende Umsetzung von EU-Recht
Die Bundesrepublik haftet im Dieselskandal nicht wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von EU-Recht. Das betonte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und wies die Beschwerde eines Autokäufers zurück, dessen Revision nicht zugelassen worden war. Der Kläger warf der Bundesrepublik vor, dass das Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Typgenehmigung erteilt habe. (Az. III ZR 87/21)
Außerdem war er der Meinung, dass EU-Recht hier unzureichend umgesetzt worden sei und keine ausreichenden Sanktionen verhängt würden. Nur deshalb sei er dazu gebracht worden, den Kaufvertrag für seinen Audi abzuschließen - sonst hätte er das nicht gemacht. Er forderte Schadenersatz vom Staat.
Das Landgericht Münster und das Oberlandesgericht Hamm wiesen seine Klage zurück. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zum BGH zu. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde nun ebenfalls zurückgewiesen.
E.Aziz--SF-PST