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Bundesgerichtshof entscheidet über Cyberbunkerfall aus Rheinland-Pfalz
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Dienstag (10.30 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob der Fall des sogenannten Cyberbunkers aus Rheinland-Pfalz neu aufgerollt werden muss. Acht Betreiber wurden 2021 nach einem aufsehenerregenden Prozess zu Haftstrafen verurteilt. Das Landgericht Trier sah als erwiesen an, dass sie in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. (Az. 3 StR 306/22)
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelte fast 250.000 Straftaten wie etwa Drogenhandel, die über die Server abgewickelt worden sein sollen. Die Betreiber wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, nicht aber wegen Beihilfe zu den Taten. Gegen das Urteil legte die Generalstaatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe ein. Auch die acht Angeklagten wandten sich an den BGH. Sie fordern einen Freispruch.
G.AbuHamad--SF-PST