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Haftstrafe wegen Totschlags durch Erschießen von Einbrecher rechtskräftig
Fast drei Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen flüchtenden Einbrecher ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts von März verworfen habe. Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Hausbesitzer im Dezember 2020 nachts zwei Einbrecher überrascht und einem von ihnen in den Rücken geschossen hatte, obwohl dieser bereits davonlief.
Demnach war der ehemalige Unteroffizier der Bundeswehr zur Tatzeit alkoholkrank und lebte in einem verwahrlosten Haus sozial völlig zurückgezogen. Nach zwei Tagen ohne Alkohol war er in der Tatnacht noch wach, als er die Einbrecher überraschte. Als sie flohen, setzte er ihnen nach und schoss einem der beiden dreimal in den Rücken, wodurch dieser starb.
Die Schüsse waren laut Urteil zur Verteidigung nicht erforderlich und deshalb nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Das Landgericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten aus. Er wurde wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.
In einem ersten Prozess war der Mann bereits 2021 vom Lübecker Landgericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in einem von dem Angeklagten betriebenen Revisionsverfahren jedoch auf, weil das Landgericht sich nach seiner Auffassung nicht rechtsfehlerfrei mit der Frage auseinandergesetzt hatte, ob dieser wegen seines gesundheitlichen Zustands nur vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.
Y.Shaath--SF-PST