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Zwei IS-Mitglieder in Niedersachsen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Zwei frühere Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind am Mittwoch vom Oberlandesgericht (OLG) Celle zu Haftstrafen von vier und sechs Jahren verurteilt worden. Das niedersächsische Gericht sah nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass die bereits einschlägig vorbestraften radikalen Islamisten im Alter von 27 und 61 Jahren als Übersetzer intensiv in die internationale Propagandaarbeit der Terrororganisation im Internet und in sozialen Medien eingebunden waren.
Der 61-jährige deutsche Beschuldigte wurde neben Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung demnach auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt. Gegen ihn verhängte das OLG eine sechsjährige Haftstrafe. Der 27-jährige staatenlose zweite Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt.
Nach Feststellungen des Gerichts hatten beide Angeklagte Propaganda des IS übersetzt, die anschließend über den Messengerdienst Telegram und über das Internet verbreitet wurde. Der jüngere Beschuldigte nahm innerhalb der entsprechenden Strukturen des IS demnach einen herausgehobene Stellung ein und erstellte selbst etwa auch Grafiken. Zudem betrieb er zumindest zeitweilig auch einen Telegram-Kanal, über den er Spendengeld für die Dschihadistenmiliz sammelte.
Beide Beschuldigte sind nach Gerichtsangaben bereits seit längerem in der islamistischen Szene aktiv und entsprechend vorbestraft. Der 61-Jährige wurde 2009 vom OLG Koblenz wegen Unterstützung der Terrororganisation Al-Kaida und anderer radikaler Vereinigungen zu acht Jahren Haft verurteilt.
2020 und 2021 versuchte er demnach vergeblich, sich dem IS in Syrien und Pakistan anzuschließen. Danach lebte der Mann in der Schweiz und Deutschland, von wo er sich dann propagandistisch für die Dschidadistenmiliz betätigte.
Der 27-Jährige wurde 2018 vom OLG Celle wegen Mitgliederwerbung für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Davon wurde eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Vorverurteilungen der beiden Männer seien "strafschärfend berücksichtigt" worden, erklärte das Gericht. Das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig, der 61-Jährige legte bereits unmittelbar nach der Verkündung Revision dagegen ein.
Die Bundesanwaltschaft hatte für die beiden Beschuldigten Haftstrafen von fünfeinhalb sowie sieben Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte in dem März begonnen Prozess auf Freispruch oder eine deutlich niedrigere Strafe.
L.Hussein--SF-PST