-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
-
Bayern: 17-Jähriger stirbt nach Sprung in Main-Donau-Kanal
-
Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen
-
US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen
-
US-Senator der Demokraten verurteilt Trumps Kritik an Manövern mit Südkorea
-
DFB-Pokal: Bayern-Frauen müssen in Gladbach ran
-
FC Bayern: "Team Day" ohne Musiala
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz erhält breite Unterstützung - Kanzler zögert noch
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW steht zu Regierungskoalition
-
Weltkriegsbombe in Sachsen entschärft: 3800 Einwohner vorübergehend evakuiert
-
FIFA: FairSquare fordert Wahl-Ausschluss Infantinos
-
Autos von Bundesanstalt ausgebrannt: Polizei prüft mögliches politisches Motiv
-
Trump will Manöver mit Südkorea einschränken - Verweis auf "gute Beziehung" zu Kim
-
Regierungssprecher: Koalition berät intern über Verfassungsänderung zum Klima
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW bleibt in Regierungskoalition
-
Diplomatenkreise: US-Gesandter Kushner mit Netanjahu zusammengetroffen
-
Nach Tod von Professor: Cambridge-Rektor verurteilt "rassistischen Wahn"
-
Zahl der Bundeswehr-Soldaten auf höchstem Stand seit 13 Jahren
-
"Wir lassen uns nicht einschüchtern": Bundesregierung reagiert auf Lawrow-Drohung
-
Konkurrenz für Eurostar auf Ärmelkanal-Bahnstrecke wird wahrscheinlicher
-
Medien: Leipzig an El Mala interessiert
-
Freiwillige Ausreisen abgelehnter Asylbewerber gestiegen - Syrer größte Gruppe
-
Lotto-Jackpot endlich geknackt: 50 Millionen Euro gehen nach Thüringen
-
Benachteiligung von Drittanbieter-Apps: Kartellamt akzeptiert Apples Änderungen
-
Langzeitstudie: Aggression in deutschem Straßenverkehr nimmt zu
-
Entwicklungsministerin Alabali Radovan will in Indonesien neue Energie-Kooperationen anstoßen
-
Brand in Belgien: Feuer breitet sich nicht mehr in Richtung Deutschland aus
-
Myanmars Ex-General Min Aung Hlaing zu erstem Besuch in Russland als Präsident aufgebrochen
-
Deutsche geben im Schnitt 309 Euro monatlich für Freizeit, Sport und Kultur aus
-
AfD-Chefin Weidel unterstützt Abschaffung des Verfassungsschutzes
-
Vorzeitiges Saisonende: Keine WM für Vingegaard
-
Van Almsick nach EM: "Weiter dranbleiben"
-
Niedersachsen: Volltrunkener Lastwagenfahrer verliert 22 Tonnen Melonen
-
Jeder Zehnte der 20- bis 24-Jährigen ohne Job und ohne Ausbildung
-
Zahl der Inlandsreisen 2025 auf neuem Rekord - Zahl der Auslandreisen gesunken
-
Klingbeil kündigt bessere steuerliche Bedingungen für Startups an
-
US-Schauspielerin Hayden Panettiere im Alter von 36 Jahren verstorben
-
Zehn Tage Ruhe: Varfolomeev belohnt sich für drei WM-Titel
-
Flag-Football: Vollmer sieht gute Chancen auf olympische Zukunft
-
Mit Schnullergeste zu Gold: Ruppert hat noch viel vor
-
"Peters Plan": Deutsche Equipe um Jung glänzt auch für Thomsen
-
Mihambo weint: "Mein Herz tut weh"
-
Nach EM: Märtens blickt auf "ganz großes Ziel" voraus
-
Sängerin Bonnie Tyler wird in ihrer walisischen Heimat beigesetzt
-
Zwei Verfahren: Russische Justiz befasst sich erneut mit Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Kallas: EU will Russland-Sanktionen deutlich ausweiten
-
Containerumschlag in Hamburg ist dramatisch eingebrochen
-
Trump will Militärübungen mit Südkorea "wesentlich" verringern
-
Brand im Hohen Venn: Evakierung von Teilen von Monschau angeordnet
-
Lula und Flavio Bolsonaro umwerben bei Wahlkampfauftakt Brasiliens weibliche Wählerschaft
Klagen gegen vorläufige Anwendung von Handelspakt Ceta scheitern in Karlsruhe
Deutschland kann sich an der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta weiter beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von insgesamt 200.000 Bürgerinnen und Bürgern und eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion dagegen zurück. Die EU habe mit dem Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens ihre Kompetenzen nicht überschritten, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Es verwarf außerdem die Teile der Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Unterzeichnung von Ceta richteten, da davon noch keine unmittelbare Rechtswirkung für die Beschwerdeführenden ausgehe. Auch die Beschwerden gegen einen Beschluss des EU-Rats zum Abschluss von Ceta sowie zum deutschen Zustimmungsgesetz hielt es für unzulässig, weil beides noch aussteht.
Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, zwölf Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Deutschland wollte dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. Am Freitag berät der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktion, welche die umgehende Ratifizierung fordert.
Das Abkommen soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern und regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem daran, dass Unternehmen vor einem neuen Gericht gegen Staaten klagen können sollen; viele Menschen sorgen sich außerdem darum, dass deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen in Gefahr seien.
2016 lehnte Karlsruhe bereits Eilanträge gegen das Abkommen ab und erlaubte die vorläufige Beteiligung Deutschlands - allerdings unter Auflagen. Unter anderem durften nur diejenigen Teile vorläufig in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Beschlüsse des Lenkungsgremiums, des Ceta-Ausschusses, mussten zuvor vom Rat einstimmig angenommen werden. Besonders umstrittene Teile wie das Sondergericht waren damit erst einmal ausgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Mitwirkung des deutschen Vertreters am Beschluss des EU-Rats über die vorläufige Anwendung sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats äußerten zwar Zweifel daran, dass alle in dem Abkommen ursprünglich vereinbarten Punkte verfassungsgemäß sind. So wie es vorläufig eingeschränkt angewandt werde, sei ein Risiko jedoch ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary (CDU), forderte nach der Entscheidung auf Twitter, der Bundestag solle nun "zeitnah" über das Abkommen entscheiden.
Die Bürgerinitiative "Netzwerk gerechter Welthandel" twitterte, es liege jetzt an der Bundesregierung, "dieses undemokratische und klimaschädliche Abkommen nicht zu ratifizieren". Der Verein Umweltinstitut München appellierte an alle Abgeordneten, "diesem Abkommen nicht zuzustimmen".
J.AbuHassan--SF-PST