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In OLG-Prozess um mutmaßliche Corona-Impfschäden wird Gutachten eingeholt
In dem Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller Astrazeneca wie von der Klägerin behauptet wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" haften solle, teilte das OLG am Montag mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
Vor dem OLG klagt eine Frau in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller, nachdem das Landgericht Hof ihren Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen im Januar als unbegründet abgelehnt hatte.
Die Klägerin macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend. Sie lag unter anderem auf der Intensivstation, ihr mussten operativ Teile des Dünndarms entfernt werden. Das Landgericht Hof lehnte die Klage allerdings als unbegründet ab, weil keine Produkt- und Informationsfehler vorgelegen hätten. Dagegen ging die Frau in Berufung.
Der OLG-Senat geht demnach davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft worden wäre, wenn über das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers informiert worden wäre. Das Gutachten soll nun der Frage nachgehen, ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.
Ausreichende Anhaltspunkte für eine Haftung des Herstellers wegen "unvertretbarer schädlicher Wirkungen" des Impfstoffs sieht der Senat hingegen derzeit nicht. Die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen seien schon beim Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden.
Der Prozess gehört einer mittlerweile ganzen Reihe von Verfahren wegen mutmaßlicher Impfschäden gegen unterschiedliche Vakzinhersteller, die derzeit bundesweit vor deutschen Zivilgerichten laufen. Die Klägerinnen und Kläger fordern wegen mutmaßlich auf die Impfungen zurückgehenden Gesundheitsschäden Schadenersatz und Schmerzensfeld.
Die Hersteller weisen deren Forderungen zurück und bestreiten, dass sie in diesen Fällen eine Verantwortung trifft oder dass die Gesundheitsschäden ursächlich mit den Impfungen zusammenhängen.
B.AbuZeid--SF-PST