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Verfassungsschutz schweigt vorläufig zu Kandidatenkür der AfD für Europawahl
Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußert sich bis zum Ende der Europawahlversammlung der AfD am Sonntagabend nicht mehr zur Kandidatenwahl der Partei. Das habe der Verfassungsschutz freiwillig erklärt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln am Freitag auf Anfrage. Die AfD hatte dort einen Eilantrag gestellt, nachdem Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sich kritisch über einige Bewerber geäußert hatte.
Die Partei hatte die Aufstellung ihrer Kandidatenliste für die Europawahl 2024 am vergangenen Wochenende begonnen, sie wird ab Freitag in Magdeburg fortgesetzt. Mit dem Eilantrag wollte sie erreichen, dass der Verfassungsschutz sich nicht mehr zu dem Thema äußert. Über den Eilantrag an sich hat das Gericht noch nicht entschieden - eine Zwischenentscheidung bis dahin, einen sogenannten Hängebeschluss, lehnte es nun ab.
Zum Spitzenkandidaten war vergangenes Wochenende der auch parteiintern umstrittene sächsische AfD-Politiker Maximilian Krah gewählt worden, der bereits seit 2019 Europa-Abgeordneter ist. Die überwiegende Mehrzahl der bisher Gewählten ist wie Krah dem äußerst rechten Rand zuzuordnen.
Die AfD will insgesamt 30 Listenplätze besetzen, sie strebt bei der Europawahl 20 Sitze an. Bislang ist sie mit neun Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Nach Abschluss der Kandidatenkür bei dem dreitägigen Treffen in Magdeburg sollen die rund 600 Delegierten das Europawahlprogramm beraten und beschließen. Die Partei strebt eine radikale Umgestaltung der europäischen Politik an.
H.Darwish--SF-PST