-
Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen
-
Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
-
"König Harry": Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Meghan gibt Teilnahme an beliebter australischer Koch-Show bekannt
-
Barmer: Notfallbehandlungen in jeder zehnten Klinik binnen zehn Jahren verdoppelt
-
NHL: Drasaitl verliert deutsches Duell mit Seider
-
Richtungsentscheidung in Israel: Wahllokale öffnen für Parlamentswahl
-
Nächster Sieg für Schröder und Charlotte - Hartenstein stark
-
US-Verteidigungsministerium benennt erstes Atom-U-Boot für australischen Marinestützpunkt
-
Kane wird emotional: Rührende Worte an seine Familie
-
"Halb so wild": Prass nimmt Gelb-Rot mit Humor
-
Kane gewinnt Ballon d'Or: "Bayern eine Bühne für Weltklasse"
-
Ziel Olympia: Eiskunstläuferin Gerke wechselt die Disziplin
-
Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt
-
EU stellt Pläne für "Abschiebeagentur" Frontex vor
-
Merz zum Auftakt seiner Asienreise in Singapur
-
Steinmeier beginnt mehrtägige China-Reise mit Besuch von VW-Entwicklungszentrum
-
Israelis wählen neues Parlament - Netanjahu unter Druck
-
Erklärung: Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
-
Begrenzte Waffenruhe in russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky in Kraft getreten
-
Oxfam: Superreiche verursachen mit Privatjets und Investitionen enorme Klimaschäden
-
Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Kane: Ohne den FC Bayern "nicht möglich"
-
عمار بن حميد يوجّه بتطوير الخدمات للمواطنين والمقيمين وقطاع الأعمال
-
مسؤولون إماراتيون: الشراكة مع بنين تفتح فرصاً للتجارة والاستثمار
-
إطلاق صندوق استثماري متخصص في الغاز الطبيعي المسال
-
المعاشات الإماراتية: اكتمال التغطية التأمينية للقطاع الخاص
-
مساكن دبي تدعو المقيمين إلى المشاركة في تحدي المليار خطوة
-
الإمارات تعرض تجربتها في توظيف الذكاء الاصطناعي حكومياً
-
دراسة تقرّب العلماء من تفسير دور الشمال في العصور الجليدية
-
شراكة إماراتية لدعم سينما ومحتوى الأطفال والشباب
-
سباعيات دبي للرجبي تضيف منافسات الدرجة الثالثة من سلسلة HSBC SVNS
-
الأردن ينفذ ضربات على أهداف في سورية بعد توقيف منفذي هجوم الكنيسة
-
تحدي القراءة العربي يوسع أثره ويعزز المشاركة المعرفية
-
دراكنميلر: تحركات الأسواق تحمل إشارات ينبغي الإصغاء إليها
-
تمويل مشروع دندرة للطاقة الشمسية بقيمة 650 مليون دولار
-
وزير الصناعة المصري: القطاع الخاص يقود مسار التنمية الصناعية
-
عز العرب السويدي تقدم سيارات جايكو إلى السوق المصرية
-
تقدير احتياجات 420 مصنعاً متعثراً بنحو أربعة مليارات جنيه
-
ستيفان رولان يستلهم داليدا في مجموعة أزياء تستكشف الإنسانة خلف الأيقونة
-
افتتاح فرع جديد للمرشدي مارتس في التجمع الخامس
-
500 مليون جنيه لتطوير 322 معملاً للرقابة على الصادرات في مصر
-
مصر والدنمارك تبحثان توسيع التعاون في الطاقة المتجددة
-
كريستو بوبوف يرسخ حضوره بين نجوم الريشة الطائرة العالمية
-
مقتل ممرضة في الكونغو خلال عملها لمواجهة تفشي الإيبولا
-
إسبانيا تواصل هيمنتها على جوائز الكرة الذهبية
-
أوسيمين يحسم ديربي إسطنبول لمصلحة غلطة سراي
Kein Schadenersatz für Rodlerin nach möglichem Übersehen von Sperrschild
Eine Rodelbahnbetreiberin muss einer Frau keinen Schadenersatz zahlen, die womöglich ein Sperrschild nicht sah und deshalb stürzte. Das Dresdner Oberlandesgericht wies nach eigenen Angaben am Mittwoch die Klage der Touristin ab. Die Betreiberin der Bahn im sächsischen Oberwiesenthal hatte einen Vergleichsvorschlag nicht angenommen, demzufolge sie zehntausend Euro hätte zahlen müssen.
Der Senat musste deshalb klären, ob die Strecke durch die Betreiberin gesperrt oder freigegeben war. Dazu wurden sowohl die Klägerin als auch ihr Ehemann, der mit ihr die Schlittenfahrt unternommen hatte, sowie zwei Mitarbeiter der Betreiberfirma als Zeugen vernommen. Das Unternehmen gab demnach an, dass am offiziellen Startpunkt der Rodelstrecke ein Sperrschild gestanden habe. Der Klägerin sei es nicht gelungen, dies zu widerlegen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Es liege eher nahe, dass die Frau und ihre Familie den Einstieg in die Rodelbahn nicht dort, sondern hinter dem Startpunkt gewählt hätten. Deshalb hätten sie möglicherweise auch beim Einstieg kein Sperrschild gesehen. Die Betreiberin habe ihre Verkehrssicherungspflicht zudem auch nicht dadurch verletzt, dass hinter dem offiziellen Startpunkt keine Warn- und Sperrschildern gewesen seien, führte das Gericht aus.
Solches sei Betreibern von Skipisten und Naturrodelbahnen, die sich über eine Länge von mehrere Kilometern erstreckten und von allen Seiten frei zugänglich seien, "nicht zumutbar". Auch sei das Unternehmen nicht verpflichtet gewesen, die gesperrte Bahn zu überwachen und gegen Rodler einzuschreiten, die auf eigene Verantwortung die Anlage trotzdem benutzten.
F.AbuShamala--SF-PST