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Bericht: 300.000 Euro Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer in Köln rechtskräftig
Das Urteil zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer durch das Erzbistum Köln ist einem Bericht zufolge rechtskräftig. Sowohl der Kläger als auch das Bistum hätten auf Rechtsmittel verzichtet, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" in einer Mitteilung vom Mittwoch. Am 13. Juni hatte das Landgericht der Stadt das Bistum zu der Zahlung verurteilt.
Der Kläger war laut Urteil in den 70er Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester missbraucht worden. Zudem wurde das Bistum verpflichtet, Ersatz für künftige materielle Schäden zu leisten. Darunter fallen beispielsweise Behandlungskosten bei psychischen Schäden. Ursprünglich forderte der Kläger 750.000 Euro Schmerzensgeld.
Bisher leistete die katholische Kirche freiwillige Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch als sogenannte Anerkennungsleistung für erlittenes Leid, die bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn beantragt werden müssen. Opfer erhielten bislang rund 40 Millionen Euro. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 28 Millionen Euro genehmigt.
Über weitere Klagen wird derzeit verhandelt. Die Pflegetochter eines mittlerweile entlassenes Priesters fordert vom Bistum Köln vor dem Landgericht 830.000 Euro Schmerzensgeld. Im bayerischen Traunstein soll am 12. September über Schadenersatz für sexuellen Missbrauch gegen den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. weiter verhandelt werden, der einen pädophilen Priester eingesetzt haben soll.
F.AbuZaid--SF-PST