-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
Kunstsammler scheitert vor BGH in Streit um Meldung von Bild als mögliche NS-Raubkunst
Im Streit um die Meldung eines 1937 von einem jüdischen Galeristen verkauften Bilds als potenzielle NS-Raubkunst ist ein Kunstsammler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Eintragung des Gemäldes in einer Kunst-Datenbank als mögliches Raubgut beruhe auf wahren Tatsachen und beeinträchtige das Eigentum des Klägers an dem Bild nicht, entschied der BGH am Freitag in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bescheinigte dem Sammler allerdings, dass er in einer "misslichen Lage" sei, weil das Bild nur noch schwer zu verkaufen sein dürfte. (Az. V ZR 112/22)
Das Gemälde "Kalabrische Küste" des Malers Andreas Achenbach wurde Mitte des 19. Jahrhunderts gemalt. Zwischen 1931 und 1937 war es im Besitz der Düsseldorfer Galerie Stern. Dem jüdischen Galeristen Max Stern wurde 1935 die Ausübung seines Berufs untersagt. 1937 verkaufte er das Bild und wanderte nach Kanada aus. Sein Nachlass wird von einem kanadischen Trust verwaltet.
Dessen Treuhänder veranlassten 2016 eine Suchmeldung für das Bild auf der Internetseite der Lost-Art-Datenbank. Sie wird von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden betrieben. Ziel der Eintragungen ist es, frühere Eigentümer oder deren Erben mit heutigen Besitzern zusammenzubringen und sie bei einer fairen und gerechten Lösung zu unterstützen.
Im Fall des Achenbach-Bilds erfuhr der heutige Eigentümer erst bei einer Ausstellung von der Suchmeldung und einer Fahndung, die Interpol in Kanada veranlasst hatte. Er hatte das Gemälde einige Jahre zuvor, nämlich 1999, bei einer Auktion in London ersteigert. Eine Einigung mit dem Trust scheiterte.
Vor Gericht wollte der Sammler erreichen, dass die Treuhänder des Trusts nicht weiter angeben dürften, dass sie Eigentümer des Bilds seien. Außerdem sollten sie die Suchmeldung löschen lassen.
Beides lehnte der BGH nun ab. Denn weder die Suchmeldung noch die Fahndung seien eine Eigentumsanmaßung, sagte Brückner. Damit werde nur auf den früheren Eigentümer und den Verlust des Bilds hingewiesen und keine Aussage über heutige Besitzverhältnisse getroffen.
Wegen der Umstände des Verkaufs bestehe die Vermutung, dass das Bild einem früheren Eigentümer verfolgungsbedingt entzogen worden sei. Die Suchmeldung mache also lediglich publik, was ohnehin vermutet werde und bei einem Weiterverkauf aufgeklärt werden müsste.
Das Gemälde dürfte nun nur schwer zu verkaufen sein, erläuterte die Richterin. Das wirtschaftliche Interesse des Sammlers wiege hier aber nicht so schwer wie das Interesse der Rechtsnachfolger des früheren Eigentümers und der Öffentlichkeit an der Herkunft von solchen Kunstwerken.
Offen ließ der BGH, ob die Suchmeldung weiter rechtmäßig ist. Da die Einigung zwischen dem Trust und dem Sammler scheiterte, sei ihr Zweck möglicherweise überschritten. Für eine Löschung sei dann aber die Stiftung zuständig und nicht der Trust.
H.Jarrar--SF-PST