-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
Frühere IS-Anhängerin Laura H. in Frankfurt am Main zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine 33-Jährige, die 2016 mit ihren kleinen Söhnen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) reiste, ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach Laura H. am Montag der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation schuldig. Außerdem habe sie die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt und sich an der Transaktion von 27.000 Euro ins IS-Gebiet beteiligt.
H. sei im Alter von 17 Jahren zum Islam konvertiert und habe sich dann einer radikal-islamistischen Glaubenseinstellung zugewandt, teilte das Gericht mit. 2011 habe sie nach islamischem Ritus Ahmed D. geheiratet. Dieser hatte Kontakte zur Dschihadistengruppe Al-Schabab, weswegen in Großbritannien ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt wurde. Mit D. sei H. nach Ägypten gezogen.
Nach dem Sturz der dortigen Regierung von Mohammed Mursi sei D. festgenommen worden und sofort nach seiner Entlassung in der Türkei wegen Terrorverdachts wieder festgenommen worden - diesmal auf Grundlage einer Interpol-Fahndung. Durch einen Gefangenenaustausch kam er schließlich nach Syrien, wo er sich nach Gerichtsangaben dem IS anschloss.
H. habe sich entschlossen, ihm mit den beiden Söhnen im Kleinkindalter zu folgen. Sie sei 2016 mithilfe von Schleusern ebenfalls nach Syrien gereist. 2016 und 2017 habe die Familie in Rakka in einer Wohnung gelebt, deren Miete teilweise der IS bezahlt habe. Laura H. soll in Syrien an einer Informationsveranstaltung eines IS-Frauenbataillons teilgenommen und einen Glaubenskurs absolviert haben.
Außerdem habe sie Kuchen gebacken und Desserts zubereitet und auf IS-Märkten verkauft. Durch das Führen des gemeinsamen Haushalts habe sie Ahmed D. ermöglicht, sich auf seine Arbeit für den IS zu konzentrieren.
Da es in Rakka immer gefährlicher wurde, ging sie in eine andere Stadt und wollte das IS-Gebiet verlassen. Dann sei jedoch ihr Mann bei einem Bombenangriff getötet worden. Daraufhin habe Laura H. ein anderes IS-Mitglied geheiratet, teilte das Gericht weiter mit, und sei im Herrschaftsgebiet der Miliz geblieben.
Ende 2018 sei sie mit ihren inzwischen drei Kindern von dort geflohen. Sie habe sich kurdischen Sicherheitskräften ergeben und sei in ein kurdisches Flüchtlingslager gekommen. Im November 2019 holte Deutschland sie zurück. Es war damals die erste Rückholaktion einer erwachsenen IS-Anhängerin.
Trotz des Gewichts der Taten sah das Gericht nun auch strafmildernde Umstände - etwa die Tatsache, dass sie umfassend gestand und bereute. Schon im kurdischen Lager habe sie sich unter Gefährdung ihres Lebens vom IS losgesagt und mit deutschen und ausländischen Behörden kooperiert, hieß es weiter. In Deutschland habe sie sich mit ihren Kindern wieder in das gesellschaftliche Leben integriert.
Seit ihrer Rückkehr habe sie eine "durchweg positive Entwicklung genommen". H. sei nicht vorbestraft und habe seit ihrer Festnahme keine weiteren Straftaten begangen. Zudem sei ihr während der Zeit im Lager "unter schwierigsten Lebensbedingungen" das von ihr begangene Unrecht teilweise verdeutlicht worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt kann dagegen noch Revision einlegen. Darüber würde dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
O.Farraj--SF-PST