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IS-Folterer in Berlin zu elf Jahren Haft verurteilt
In Berlin ist ein 32-Jähriger wegen seiner früheren IS-Mitgliedschaft und mehrerer Folterungen zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt sprach Raed E. am Dienstag neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen schuldig. E. hatte sich demnach im November 2014 für kurze Zeit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in Syrien (IS) angeschlossen.
Ab diesem Jahr griff die Miliz einen im Osten des Landes ansässigen Stamm gezielt an - die Vorsitzende Richterin Doris Husch sprach von "einem blutigen Massaker". Der IS vollzog Massenhinrichtungen, folterte und inhaftierte Stammesangehörige. Der Angeklagte war dabei an Straßenkontrollpunkten der Miliz tätig, wo er auch Kontrollierte festnahm und anschließend folterte.
Konkret verurteilte ihn das Gericht nun für die Festnahme und anschließende mehrmalige Folterung eines Manns, der darüber vor Gericht als Zeuge ausgesagt hatte. Dieser war nicht Mitglied des besagten Stamms, sondern Husch zufolge einfach "zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen.
Der Richterin zufolge fügte E. zusammen mit anderen IS-Mitgliedern dem Zeugen "entsetzliche Misshandlungen" zu. So sollen sie den Mann unter anderem mit einem Seil an der Decke aufgehängt, mit verschiedenen Werkzeugen auf ihn eingeschlagen, ihn in Hände und Hals geschnitten haben.
Im Januar 2015 wurde der Angeklagte selbst vom IS inhaftiert - womöglich wegen seines zu brutalen Vorgehens bei der Folter oder der Unterschlagung von Lösegeld, wie die Richterin ausführte. Letztendlich konnte der Strafsenat dies und die Umstände der Haftentlassung E.s aber nicht eindeutig klären.
Über die Türkei gelang er schließlich 2015 nach Deutschland - ebenso wie der Zeuge, nachdem ihn der IS entlassen hatte. Im April vergangenen Jahres wurde der 32-Jährige dann festgenommen, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Deren Fortdauer wurde nun angeordnet.
Der Staatsschutzsenat kam mit seinem Urteil den Forderungen der Bundesanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigung hatte in dem im August 2022 begonnen Prozess hingegen auf einen Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls plädiert.
X.Habash--SF-PST