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Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung von Motorhersteller in Dieselfällen
Zwei Wochen, nachdem er den Weg für Schadenersatz in weiteren Dieselfällen freigemacht hat, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag (10.00 Uhr) über eine ungeklärte Frage in dem Zusammenhang. Er will feststellen, ob der Hersteller des Motors haftet, selbst wenn er das Auto selbst nicht gebaut hat. Im konkreten Fall geht es um den von Audi entwickelten Motor EA 897. (Az. VIa ZR 1119/22)
Der Kläger hatte 2019 ein gebrauchtes Auto mit diesem Motor gekauft, das wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen war. Das KBA hatte 2018 ein Software-Update genehmigt - strittig ist aber, ob es vor dem Kauf aufgespielt wurde. Der Kläger bemängelt außerdem, dass nach wie vor ein Thermofenster vorhanden sei. Dieses steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur und kann nach dem jüngsten BGH-Urteil Grund für Schadenersatz gegenüber dem Autobauer sein.
T.Khatib--SF-PST