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BGH entscheidet Ende Juni über mutmaßlichen Waffenverkauf vor Lübcke-Mord
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag erneut mit dem Mordfall Walter Lübcke befasst. Vor dem vierten Strafsenat in Karlsruhe ging es um die Herkunft der Tatwaffe. Der inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte Täter Stephan E. hatte angegeben, den Revolver von einem Bekannten gekauft zu haben. (Az. 4 StR 212/22)
Diesem Bekannten, Elmar J., wurde vor dem Landgericht Paderborn der Prozess gemacht. Er endete im Januar 2022 mit einem Teilfreispruch. Das Landgericht verurteilte J. lediglich wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von 15 Euro. Es sah es nicht als erwiesen an, dass J. dem späteren Mörder E. die Tatwaffe verkauft hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf will nun erreichen, dass J. auch wegen des Verkaufs der Tatwaffe verurteilt wird. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragte in Karlsruhe, das Paderborner Urteil aufzuheben und den Fall neu aufzurollen.
E. war im damaligen Prozess nicht als Zeuge gehört worden. Das lag daran, dass er damals noch nicht rechtskräftig verurteilt war und auf sein Recht verwiesen hatte, die Aussage zu verweigern. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, das Paderborner Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung E.s auszusetzen, war abgelehnt worden.
J.s Verteidiger sagte vor dem BGH, dass auch ein Zeuge E. die Beweislage nicht erschüttern könne. Er habe mehrmals seine Aussagen geändert sowie andere Menschen falsch beschuldigt und sei "schlicht und ergreifend nicht glaubwürdig". Der BGH will seine Entscheidung am Mittwoch kommender Woche verkünden.
E. hatte den früheren Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) im Juni 2019 aus rechtsextremistischen Motiven heraus erschossen. Der Mord hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die von Rechtsextremisten ausgehenden Sicherheitsgefahren in den Blickpunkt gerückt.
E. wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Sicherungsverwahrung vor. Der BGH bestätigte das Urteil gegen E. im August 2022.
C.AbuSway--SF-PST