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Verdächtiger in Mordfall Frederike von Möhlmann bleibt vorläufig auf freiem Fuß
Der Verdächtige im 42 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann aus Niedersachsen bleibt vorläufig weiter auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht wiederholte seine entsprechende einstweilige Anordnung, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Über die Verfassungsbeschwerde des Manns ist noch nicht abschließend entschieden, im vergangenen Monat verhandelte das Gericht mündlich darüber. (Az. 2 BvR 900/22)
Er wendet sich gegen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn. Nach der Vergewaltigung und Tötung der 17-jährigen Frederike im Jahr 1981 war er bereits verdächtig, wurde aber 1983 freigesprochen, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. 2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von ihm stammen könnte.
Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach langen politischen Diskussionen trat 2021 eine Gesetzesänderung in Kraft. Demnach kann ein Verfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel es sehr wahrscheinlich machen, dass er wegen bestimmter schwerer Verbrechen verurteilt werden würde.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Anfang 2022, das Verfahren wiederaufzunehmen. Das Landgericht Verden ordnete dies und die Untersuchungshaft an, das Oberlandesgericht Celle wies eine Beschwerde dagegen zurück. Der Verdächtige erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde, um die Wiederaufnahme seines Verfahrens überprüfen zu lassen.
Die Neuregelung im Strafgesetzbuch ist umstritten, weil das Grundgesetz es verbietet, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen. Das Gericht muss klären, ob sie verfassungsgemäß ist. Am 24. Mai verhandelte es darüber. Eine Entscheidung steht noch aus.
Der Verdächtige beantragte in Karlsruhe außerdem im Eilverfahren, den Haftbefehl vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit hatte er im Juli 2022 teilweise Erfolg. Das Gericht ordnete an, dass er unter Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft freikommen solle, und verlängerte diese Anordnung im Dezember.
Nun wurde sie erneut um bis zu sechs Monate verlängert, allerdings ohne Bedingungen. Da der Mann die angeordneten Maßnahmen seit einem Jahr anstandslos befolgt habe, sei das Risiko gering, dass er sich einer Strafverfolgung entziehe.
D.AbuRida--SF-PST