-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
Zweiter Schadenersatzprozess wegen Missbrauchs gegen katholische Kirche begonnen
Vor dem Landgericht im bayerischen Traunstein hat am Dienstag ein zweiter ziviler Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche begonnen. Ein Mann klagt gegen das Erzbistum München und Freising sowie einen des Missbrauchs beschuldigten pädophilen früheren Priester auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro. In einem ersten vergleichbaren Verfahren verurteilte das Landgericht Köln in der vergangenen Woche das Kölner Erzbistum zu einer Zahlung.
Das Traunsteiner Verfahren betraf zunächst auch den vor etwa einem halben Jahr verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. beziehungsweise dessen Erben. Der als Joseph Ratzinger in Bayern geborenen Benedikt XVI. war früher Erzbischof in München. Der Kläger forderte von dessen Erben daher weitere 50.000 Euro. Das Landgericht trennte das Verfahren am Montag allerdings ab, weil die Frage eines Rechtsnachfolgers von Benedikt XVI. noch ungeklärt ist.
In dem Fall geht es den 1980 aus dem nordrhein-westfälischen Bistum Essen ins Erzbistum München gewechselten pädophilen Priester Peter H., der in beiden Bistümern Kinder missbrauchte. In München wurde er zur Zeit des damaligen Erzbischofs Ratzinger aufgenommen, obwohl aus Essen bereits Missbrauchstaten bekannt waren. An seinen neuen Dienststellen in Bayern beging er dann weitere Taten, H. wurde dazwischen aber lediglich versetzt.
Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, weshalb ein Missbrauchsopfer auf dem Weg einer Zivilklage vor dem Landgericht Traunstein Ansprüche geltend machen will. Das Münchner Erzbistum erklärte bereits vor rund einem halben Jahr, zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz bereits zu sein. Die Erzdiözese bedaure das Leid aller Missbrauchsopfer "zutiefst".
Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts vom Dienstag nahm der Kläger am Montag kurz vor Prozessauftakt außerdem noch seine Klage gegen den ehemaligen Münchner Kardinal Friedrich Wetter zurück, der ursprünglich neben dem Erzbistum, dem beschuldigten H. sowie den Rechtsnachfolgern Benedikts ebenfalls zu den Beklagten gehört hatte. Gründe dafür wurden nicht genannt. Wetter hatte das Münchner Erzbistum von 1982 bis 2008 geleitet.
Laut Landgericht wurde das Verfahren zu den Schmerzensgeldforderungen an die Erben Benedikts XVI. abgetrennt, "da die Rechtsnachfolge ungeklärt ist und nicht abzusehen ist, wann insoweit eine Klärung herbeigeführt werden kann". Die Erbenermittlung selbst erfolge nicht durch das Landgericht, fügte es hinzu. Das Verfahren könnte aber später durchaus noch folgen.
Bereits am vergangenen Dienstag hatte das Landgericht in Köln das dortige Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen 62-jährigen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Kölner Erzbistum bezweifelte die Missbrauchsvorwürfe in dem Verfahren nicht und verzichtete darauf, Verjährung geltend zu machen.
Vertreter von Missbrauchsopferverbänden erhoffen sich von dem Zivilprozessen in Köln und Traunstein eine Vorbildwirkung für ähnliche Fälle. Bisher leistete die katholische Kirche freiwillige Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch als sogenannte Anerkennungsleistung für erlittenes Leid, die bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn beantragt werden müssen. Opfer erhielten bislang rund 40 Millionen Euro.
K.Hassan--SF-PST