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Vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Marken nicht auf zwei Wochen beschränken
Die Deutsche Post darf die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken nach einem neuerlichen Gerichtsurteil nicht auf zwei Wochen befristen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom Mittwoch wies das Oberlandesgericht Köln eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln ab. Der Verband hatte 2021 gegen die begrenzte Gültigkeit geklagt.
Mobile Briefmarken bestehen aus einem Hashtag, dem Wort Porto sowie einer achtstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und können per Hand auf Briefe und Postkarten geschrieben werden. Die über die App angebotene mobile Marke hat jedoch nur eine Gültigkeit von zwei Wochen, eine Rückerstattung des Geldes ist nicht vorgesehen. Die Post begründet die kurze Gültigkeit mit der begrenzten Anzahl an verfügbaren Zeichen und will damit außerdem Missbrauch vorbeugen.
Das Landgericht Köln hatte in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern gesehen und deren Verwendung untersagt. Dagegen legte die Post Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Auch dieses befand nun aber nach Angaben des vzbv, dass die Gültigkeitsfrist von zwei Wochen nicht rechtens sei.
Vzbv-Chefin Ramona Pop sprach von einer "wirklich verbraucherfreundlichen Entscheidung". Es gebe "keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum sich die mobile Briefmarke in ihrer Gültigkeit von einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte". Gleichwohl gebe es viele Gründe, weshalb die mobile Marke nicht binnen zwei Wochen nach dem Kauf genutzt werde.
J.AbuHassan--SF-PST