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Gericht in Ingolstadt verhandelt Raserprozess nach tödlichem Unfall neu
Fast vier Jahre nach einem tödlichen Unfall auf einer Autobahn in Bayern verhandelt das Landgericht Ingolstadt seit Dienstag erneut gegen einen heute 26 Jahre alten Angeklagten. Das Gericht verurteilte den Mann bereits im April 2022 wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil wenige Monate später jedoch auf.
Wie das Landgericht laut dem BGH bereits festgestellt hatte, war der Angeklagte am 20. Oktober 2019 mit seinem 575 PS starken Sportwagen auf der Bundesautobahn 9 bei Ingolstadt unterwegs. Dabei fuhr er trotz eines Tempolimits von 100 Stundenkilometern mehr als 230 Kilometer pro Stunde.
Als vor ihm ein 22-jähriger Autofahrer mit rund 120 Stundenkilometern auf die linke Spur wechselte, fuhr der Angeklagte in das Heck des Wagens. Durch den Zusammenprall wurde das Auto des 22-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Der Mann starb kurze Zeit später.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts nach Revision der Verteidigung und des Nebenklägers, der eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatte, auf. Der Senat beanstandete, dass das Landgericht bei dem Angeklagten zwar einen Gefährdungsvorsatz bejahte, einen Tötungsvorsatz aber ausschloss.
Laut einem Sprecher des Landgerichts soll die Kammer nun über die Frage neu entscheiden, ob der Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Juli an.
C.Hamad--SF-PST