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Landgericht München I verhandelt über zwei Fälle von Zwangssterilisation
Das Landgericht München I verhandelt seit Montag über zwei Fälle von Zwangssterilisation. In dem Prozess müssen sich ein Arzt wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung in zwei Fällen sowie die Eltern eines jungen Manns wegen Beihilfe dazu verantworten. Zum Auftakt der Verhandlung wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anklage verlesen. Der Arzt äußerte sich demnach zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Bei einem damals 17-Jährigen waren im Jahr 2016 während einer Leistenbruchoperation in München auch die Samenleiter durchtrennt worden. Der angeklagte Arzt habe die Sterilisation "wissentlich und willentlich" vorgenommen, obwohl für ihn erkennbar gewesen sei, dass es in den Patientenunterlagen keinen Hinweis auf eine vorzunehmende Sterilisation gegeben habe.
Die Sterilisation sei ohne Kenntnis und ohne Einwilligung des Geschädigten oder von dessen Eltern erfolgt, heißt es in der Anklage. Trotz einer nachfolgenden Operation ist der Betroffene dauerhaft zeugungsunfähig. Der Arzt, der am Montag lediglich Angaben zu seiner Person machte, soll zu einem früheren Zeitpunkt von einer Verwechslung gesprochen haben.
Im zweiten Fall ließen die Eltern eines geistig behinderten 24-Jährigen ebenfalls 2016 die Sterilisation von dem mit ihnen befreundeten Arzt vornehmen. Dies geschah der Anklage zufolge, obwohl die Eltern von den sehr hohen gesetzlichen Hürden für einen derartigen Eingriff gewusst hätten.
Das zuständige Betreuungsgericht Rosenheim habe ihnen zuvor mitgeteilt, dass ein Gutachten zur Einwilligungsfähigkeit des Manns nötig sei. Dies hätten sowohl die Eltern als auch der Arzt ignoriert, weshalb die Eltern nun wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung vor Gericht stehen.
Für den Prozess wurden noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen.
D.Qudsi--SF-PST