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Geldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation in Hamburg
16 Jahre nach dem Tod eines Neunjährigen bei einer ambulanten Routineoperation in einer Hamburger Arztpraxis hat das Landgericht der Hansestadt zwei Ärzte zu Geldstrafen verurteilt. Den heute 65-jährigen Operateur sprach das Gericht am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Sprecher sagte. Er bekam eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 440 Euro.
Der 69-jährigen damalige Praxismitinhaber wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 70 Euro verurteilt. Zahlen müssen die beiden Mediziner die Strafen aber nicht - dem Sprecher zufolge gelten sie aufgrund der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.
Der Neunjährige starb im März 2007 nach einer Routineoperation in der Praxis der beiden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte. Der unter Vollnarkose vorgenommene Eingriff selbst verlief komplikationslos, während der Aufwachphase wurde der Junge aber nicht ausreichend überwacht. Es kam zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später starb.
Der Fall hat bereits eine längere rechtliche Vorgeschichte. So wurde die an der Operation beteiligte Anästhesistin bereits 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Verfahren gegen den Operateur und den Praxismitbetreiber stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft mehrfach ein, dagegen gerichtete Beschwerden wies das Oberlandesgericht der Hansestadt zurück. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Eltern führte zu neuen Ermittlungen und letztlich zum Prozess.
Entscheidend war, dass dem Operateur anders als bei den zunächst eingestellten Ermittlungen jetzt ein neuer und schwerer wiegender Vorwurf gemacht wurde - Körperverletzung mit Todesfolge, durch eine nur unzureichend erfolgte Risikoaufklärung. Das Gericht sah diesen Tatvorwurf nun als erfüllt an.
Demnach wurde der medizinische Standard in der Praxis in dreierlei Hinsicht unterschritten: Der Junge war während der Aufwachphase nicht an ein Gerät zur Messung der Sauerstoffsättigung im Blut angeschlossen, es war nicht durchgängig medizinisches Personal da, dieses war zudem nicht ausreichend geschult. Über diesen ungenügenden Standard hätten die Eltern aufgeklärt werden müssen, befand das Gericht.
V.AbuAwwad--SF-PST