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Steinmeier würdigt Rolle von Bundesverwaltungsgericht zu 70. Jubiläum
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum 70. Gründungsjubiläum des Bundesverwaltungsgerichts dessen Rolle für den Rechtsstaat gewürdigt. Einige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, zum Beispiel zu den Dieselfahrverboten, "haben Aufmerksamkeit über die Fachöffentlichkeit hinaus erlangt", sagte Steinmeier am Donnerstag in einem Videogrußwort. Die Beschlüsse des Gerichts seien ein Spiegel der Gegenwart. "Klimawandel, Pandemie oder der verbrecherische Angriffskrieg auf die Ukraine sind Themen, die auch das Gericht beschäftigen."
Die im Grundgesetz verankerte Rechtsweggarantie, also die Möglichkeit zum Gang vor Gericht, wenn sich jemand durch die öffentliche Hand in seinen Rechten verletzt sieht, sei gepaart mit der richterlichen Unabhängigkeit "ein Grundpfeiler des Rechtsstaats", betonte der Bundespräsident. Sie garantiere nicht nur, dass die öffentliche Hand an Recht und Gesetz gebunden ist. Sie gebe dem Einzelnen auch einen Anspruch darauf, dass unabhängige Gerichte diese Bindung an Recht und Gesetz überprüfen.
Steinmeier sieht das Bundesverwaltungsgericht vor gewachsenen Herausforderungen. Entscheidungen sollten nicht nur gerecht, gut begründet, sachlich richtig sein, sondern auch innerhalb eines vertretbaren Zeitraums ergehen. Zudem sollten individuelle Rechte geschützt und gleichzeitig der Handlungsspielraum der Verwaltung gewahrt werden. Als weiteren Schwerpunkte nannte er die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Beitrag zur Beschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben und die Digitalisierung der Justiz.
Das Bundesverwaltungsgericht wurde am 8. Juni 1953 gegründet und hatte seinen damaligen Hauptsitz in Berlin. Nach der Wiedervereinigung wechselte das Gericht im August 2002 seinen Sitz nach Leipzig, wo es im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude residiert. Das Gründungsjubiläum wurde am Donnerstag mit einem Symposium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Politik, Wissenschaft und Anwaltschaft begangen.
C.Hamad--SF-PST