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Betrunkener E-Scooter-Fahrer darf als ungeeignet für Kraftfahrzeug gelten
Wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, darf den Behörden einem Urteil aus Hessen zufolge als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten. Nur in Ausnahmen könne von der Einziehung des Führerscheins abgesehen werden, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es verwies die Entscheidung zur Neuverhandlung zurück an das Frankfurter Amtsgericht.(Az.: 1 Ss 276/22)
Ein Mann war im Frühjahr 2022 mit einem E-Scooter durch Frankfurt gefahren. Er wurde dabei mit 1,64 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot, wobei ihm der Führerschein nicht entzogen wurde.
Gegen letztere Entscheidung wandte sich die Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht gab ihr nun Recht. Eine Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung, derzufolge der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einziehung des Führerscheins seien hier gegeben, urteilten die Richter.
Das Amtsgericht habe in diesem Fall zu Unrecht einen Ausnahmefall angenommen. Dass der Mann E-Scooter statt Auto gefahren sei, wodurch andere Menschen nicht in gleichem Maße in Gefahr gewesen seien, sei als Argumentation nicht überzeugend.
Der Sturz eines Radfahrers oder Fußgängers durch einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter könne erhebliche oder gar tödliche Verletzungen verursachen. Zudem seien Ausweichmanöver anderer, stärker motorisierter Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler möglich.
Q.Bulbul--SF-PST