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Sicherungsverfahren in Berlin nach tödlichem Angriff mit Kettensäge auf Nachbarn
Wegen eines tödlichen Angriff mit einer Kettensäge und einer Machete auf seine Nachbarn muss sich seit Montag ein 35-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten. Kristof M. soll seine Nachbarin getötet und ihren Lebensgefährten schwer verletzt haben. Ihm werden Totschlag, versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen. Die Taten soll er jedoch aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt haben.
Die Staatsanwaltschaft strebt deshalb in dem Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an. Statt einer Anklage wurde zu Beginn eine Antragsschrift verlesen. K. soll demnach in der Nacht zum 6. Januar in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Fennpfuhl versucht haben, mit der Kettensäge in die Nachbarwohnung zu gelangen. Laut Anklagebehörde hatte er dabei auch eine Machete und drei Messer bei sich.
Der 52 Jahre alte Lebensgefährte der Nachbarin soll versucht haben, den Beschuldigten wegzudrängen. Dabei habe er in die laufende Kettensäge gegriffen und sich bereits so erheblich verletzt. Weitere Schnittverletzungen soll ihm der 35-Jährige bewusst mit der Kettensäge zugefügt haben.
In der Annahme, dass der Mann tot sei, soll K. dann mit der Machete dreimal auf die 52-jährige Nachbarin eingestochen haben. Die Frau starb noch vor Ort, ihr Lebensgefährte wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.
Der 35-Jährige hatte zudem fünf Wein- und Spirituosenflaschen schon zuvor mit Benzin und Stoffstücken zu Molotowcocktails umfunktioniert und im Hausflur angezündet. Die eintreffenden Polizeikräfte konnte diese aber noch rechtzeitig löschen, bevor es zu einem Brand oder einer Explosion kam.
Die Beamten nahmen den Mann noch am Tatort fest, er wurde bereits kurz darauf vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Die Tat soll er im Zustand einer Psychose begangen haben, wie Staatsanwältin Silke van Sweringen erläuterte. Er habe Stimmen gehört, gedacht, auf ihn werde geschossen und seine Nachbarin wolle ihn vergiften.
Ihr Mandant könne sich nicht an Einzelheiten erinnern, sagte Anwältin Sylvia Frommhold. Ihm werde erst jetzt immer klarer, was er getan habe. Es sei für ihn nicht vorstellbar, dass er zu solchen Taten fähig sei. Er habe "riesige Angst" gehabt, gedacht, er werde getötet. Im Anschluss wurden mehrere Beamtinnen und Beamte befragt, die am Tatort waren. Zunächst wurden Termine bis Anfang Juli angesetzt.
Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.
Z.AlNajjar--SF-PST