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Frankfurter Gericht erklärt Durchsuchungen bei Oligarch Usmanow für rechtswidrig
Der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow hat vor Gericht einen Teilerfolg erstritten. Das Landgericht in Frankfurt am Main erklärte Durchsuchungen von Wohnungen und einer Jacht für rechtswidrig, die im September im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen ihn stattgefunden hatten. Wie die Rechtsanwälte Peter Gauweiler und Thomas Fischer am Freitag in München mitteilten, sah das Gericht keinen Anfangsverdacht der Geldwäsche gegen Usmanow.
Die Anwälte beraten demnach die usbekische Botschaft. Ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass das Landgericht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse auf eine Beschwerde hin aufgehoben habe. Er nannte jedoch keine Namen. Im September 2022 waren zwei Anwesen am Tegernsee und eines im Taunus sowie in Bremen die Jacht "Dilbar" durchsucht worden.
Auch die Staatsanwaltschaft München II hatte im Rahmen von Ermittlungen gegen Usmanow Objekte durchsuchen lassen. Dabei ging es um andere Vorwürfe. Über diese Durchsuchungen entschied das Frankfurter Gericht aber nicht. Zuerst berichtete der "Spiegel" über die Gerichtsentscheidung.
F.AbuZaid--SF-PST