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Kratzgeräusche bei Wippen mit Relaxsessel sind kein Mangel
Kratzgeräusche beim Wippen mit einem Relaxsessel sind kein Mangel. Die Beeinträchtigung für die Käufer sei sehr gering, erklärte das Landgericht Offenburg am Freitag. Das Möbelhaus müsse ihnen den Kaufpreis nicht erstatten.
Die Kläger hatten für rund zehntausend Euro zwei Relaxsessel gekauft. Zwei Monate später beschwerten sie sich beim Möbelhaus über Kratzgeräusche. Diese schränkten den Komfort ein. Das Möbelhaus konnte die Geräusche nicht zu ihrer Zufriedenheit beseitigen, woraufhin sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten.
Da das Möbelhaus das nicht akzeptierte, zogen die beiden vor Gericht. Dieses befragte einen Sachverständigen, der in seinem Gutachten erklärte, dass solche mechanischen Geräusche bei Relaxsesseln dieser Qualität auftreten könnten.
Außerdem trete das Geräusch nur bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung auf - nämlich beim Wippen mit dem Sessel. Dem Gutachten folgte das Landgericht in seinem Urteil, das bereits im April erging.
Q.Jaber--SF-PST