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Randalierer darf in Bayern bis zu vier Wochen in Gefängnis festgehalten werden
Ein Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern randalierte und zahlreiche Straftaten beging, kann bis zu einem Monat im Gefängnis festgehalten werden. Alle Versuche der Polizei, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, seien erfolglos geblieben, teilte das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch mit. Es wies die Beschwerde des Betroffenen ab. (Az.: 103 ZBR-PAG 1/23)
Der Mann war am 25. April festgenommen worden. Ein Richter ordnete einen sogenannten Sicherungsgewahrsam an, der nach bayerischem Gesetz bis zu einem Monat dauern kann. Das Amtsgericht Kaufbeuren entschied, dass der Mann maximal bis zum 24. Mai im Gefängnis bleiben sollte.
Hintergrund der Entscheidung war, dass er seit Dezember zahlreiche Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Bedrohung begangen hatte. Teilweise bedrohte er Mitbewohner und Mitarbeiter verschiedener Unterkünfte mit Messern.
Bis zum 25. April verzeichneten die Ermittler 56 polizeiliche Vorgänge, bei dem Mann wurden über die Zeit fünf Messer beschlagnahmt. Hausverbote, Platzverweise oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik konnten ihn nicht von weiteren Straftaten abhalten.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte der Mann Beschwerde ein. Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts wiesen diese jedoch wie auch bereits die vorherigen Instanzen nun ab.
Die Voraussetzungen für den Sicherungsgewahrsam seien gegeben, hieß es. Demnach darf jemand maximal vier Wochen festgehalten werden, wenn es unerlässlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung von Straftaten zu verhindern.
Die Intensität der Straftaten des Manns habe sich über die Monate erhöht. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ihn ein längerer Freiheitsentzug zum Umdenken bewegen könne. Der Senat sah zudem eine für die Maßnahme erforderliche Wiederholungsgefahr als gegeben an.
A.AbuSaada--SF-PST