-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
Keine Fluggastentschädigung wegen plötzlich geforderten Aufpreises
Eine Fluggastentschädigung scheidet aus, wenn die Passagiere auf dem vorgesehenen Flug befördert worden sind. Das gilt auch, wenn die Fluggesellschaft hierfür einen Aufpreis verlangt hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: X ZR 25/22)
Im Streitfall hatte der Passagier eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Eingeschlossen waren Flüge mit der Lufthansa von München nach Antalya und zurück. Den Hinflug trat der Mann nicht an, weil er schon früher in die Türkei gereist war. Als er zurückfliegen wollte, machte die Lufthansa die Beförderung von der Zahlung eines tariflichen Aufpreises abhängig.
Der Mann bezahlte und kam wie vorgesehen pünktlich in München an. Richtig behandelt fühlte er sich aber nicht. Mögliche Ansprüche trat er an die Legal-Tech-Plattform Flightright ab. Diese forderte von der Lufthansa eine Fluggastentschädigung. Die finanzielle Nachforderung sei mit einer Verweigerung der Beförderung vergleichbar, für die EU-Recht eine Entschädigung vorsehe.
Dem folgte der BGH nicht. Die Voraussetzungen hierfür seien "nicht erfüllt, wenn der Fluggast auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist".
Dafür spreche schon der Wortlaut der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie definiere die Nichtbeförderung als Verweigerung des Einstiegs in das Flugzeug. Auch dem Zweck nach solle die Ausgleichszahlung den Passagieren zukommen, "die letztlich nicht befördert werden". Die Zahlung solle den damit verbundenen Ärger und die Unannehmlichkeiten ausgleichen.
Zwar könne es auch ärgerlich sein, wenn eine Fluggesellschaft plötzlich einen Aufpreis verlange. Dies sei aber "nicht mit den Ärgernissen und Unannehmlichkeiten im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung vergleichbar", betonten die Karlsruher Richter.
Sofern der Aufpreis unberechtigt gewesen sei, könne der Flugpassagier die Rückzahlung verlangen. Ob dem Passagier die Rückzahlung zusteht, sei hier aber nicht zu entscheiden. Offen blieb nach dem Karlsruher Urteil auch, ob ihm eine Entschädigung zugestanden hätte, wenn er den Aufpreis nicht bezahlt hätte und ihm dann tatsächlich der Flug verweigert worden wäre.
O.Salim--SF-PST