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Als "Kinderzimmerdealer" bekannter Maximilian S. erneut in Leipzig verurteilt
Der als "Kinderzimmerdealer" bekannt gewordene Straftäter Maximilian S. ist im Zusammenhang mit Drogendelikten vom Landgericht Leipzig erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen S. am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Ein Mitangeklagter, der bereits wegen Drogendelikten in Haft sitzt, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten. Zwei weitere Helfer wurden zu einer Geld- beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein mitangeklagter Anwalt wurde freigesprochen.
Die Anklage warf S. und den Mitangeklagten bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln oder Beihilfe dazu vor. Der Vorwurf, als Bande gehandelt zu haben, hat sich laut Gericht nicht bestätigt. Die Angeklagten sollen über die Website www.candylove.to von Leipzig aus einen Onlinehandel mit Drogen betrieben haben. Sie handelten unter anderem mit Haschisch, Kokain, Amphetaminen und Ecstasy. Der 28-jährige Maximilian S. soll vor allem das technische Knowhow beigesteuert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im November 2015 hatte das Landgericht Leipzig den damals 20-Jährigen Maximilian S. wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. S. hatte im Internet insgesamt fast eine Tonne Drogen verkauft. Sein Kinderzimmer in der Wohnung seiner Eltern war zugleich Warenlager, Büro und Versandzentrum. Als die Ermittler damals zuschlugen, war sein Zimmer vollgestopft mit mehr als 300 Kilogramm Drogen.
Die Geschäfte wickelte S. damals zunächst über das Darknet ab, später verkaufte er die Drogen über das offen zugängliche Internet - über die Plattform "shiny-flakes". Die Ermittler bezifferten die Verkaufserlöse 2015 auf insgesamt rund vier Millionen Euro. Im Juli 2019 wurde der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt. S. liefert die Vorlage zu der Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)".
X.Habash--SF-PST