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Pfleger wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht München I hat einen Pfleger zu lebenslanger Haft verurteilt, der in einem Münchner Krankenhaus Patienten tödliche oder lebensbedrohende Medikamentenmischungen spritzte. Das Gericht sprach den 27-jährigen Mario G. am Montag des zweifachen Mordes sowie sechsfachen versuchten Mordes schuldig, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. G. wurde zudem für immer verboten, den Beruf des Alten- und Krankenpflegers auszuüben. Der 27-Jährige war vor allem in Wachräumen des Krankenhauses im Einsatz, wohin die Patienten nach einer Operation von der Intensivstation verlegt werden, bevor sie auf die reguläre Station zurückkehren können.
Bei den beiden Mordopfern handelt es sich um Männer im Alter von 80 Jahren und 89 Jahren, die mehrere Tage nach der Gabe der nicht verordneten Medikamente starben, ohne nochmals zu Bewusstsein gekommen zu sein. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der Pfleger seine Ruhe haben, um sich von seinem Kater vom Alkoholkonsum des Vorabends erholen oder sich mit seinem Handy beschäftigen zu können. Außerdem habe er die Wirkung von Medikamenten auf Patienten austesten wollen, deshalb neben beruhigenden Medikamenten auch Blutverdünner oder das aufputschende Adrenalin gespritzt.
Zu den Patienten des 27-Jährigen zählte auch der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger. Von den sechs angeklagten Fällen des versuchten Mordes gehen allein drei auf Attacken auf Enzensberger Anfang November 2020 zurück, die dieser aber alle überlebte. Bei der dritten Attacke soll der Pfleger Enzensberger sechs Ampullen Adrenalin gespritzt und so eine lebensbedrohliche Erhöhung der Herzfrequenz ausgelöst haben.
Entgegen seiner Patientenverfügung veranlassten die Ärzte bei Enzensberger eine künstliche Beatmung und konnten so der Anklage zufolge sein Leben retten. Der Schriftsteller starb im vergangenen November zwei Jahre nach den Attacken im Alter von 93 Jahren eiens natürlichen Todes.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft weitgehend. Die Verteidigung hatte in dem Ende Januar begonnen Prozess keine bestimmte Strafhöhe beantragt, aber gegen eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Zudem forderte sie die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entzugseinrichtung.
Z.AlNajjar--SF-PST