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Freiheitsstrafe in Berliner Prozess gegen Entwicklungshelfer wegen Kindesmissbrauchs
Das Berliner Landgericht hat einen Entwicklungshelfer wegen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige im pakistanischen Peschawar drei Jungen missbraucht hatte. Das Urteil fiel nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten und sah im Gegenzug für ein "vollumfängliches Geständnis" eine Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren vor, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, die Verteidigung plädierte auf drei Jahre und sechs Monate. Der 64-Jährige saß seit Oktober in Untersuchungshaft. Das Urteil, das bereits am Dienstag vergangener Woche fiel, ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen Auflagen wurde der Angeklagte von der Haft verschont. Er musste seinen Reisepass abgeben und muss sich nun wöchentlich zwei Mal bei der Polizei melden. Da der Angeklagte schwer erkrankt ist, hält das Gericht die Fluchtgefahr den Angaben zufolge für nicht mehr so schwerwiegend.
Christopher S. war von 2014 bis 2019 in mehreren Ländern für verschiedene Hilfsorganisationen tätig. Seine hier gewonnen Kontakte soll er laut Anklage ausgenutzt haben, "um sexuelle Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen". Die Staatsanwaltschaft warf ihm auch die Anstiftung zum Missbrauch vor.
Als Entwicklungshelfer im afghanischen Kabul soll der Mann über einen Skype-Videochat einen anderen zu sexuellen Handlungen an Kindern veranlasst haben. Laut Anklage hatte der Mann auf dem Computer in seiner Wohnung in Berlin-Charlottenburg außerdem mehr als hundert kinderpornografische Bilder und Videos.
N.Shalabi--SF-PST