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Verbände klagen über Verwässerung des Gesetzes zum Hinweisgeberschutz
Der im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern erzielte Kompromiss zum Hinweisgeberschutz-Gesetz ist bei Verbänden auf Kritik gestoßen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Organisation Transparency International beklagten am Mittwoch, dass das ursprüngliche Gesetz entschärft und verwässert worden sei. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler warf der Union vor, im Vermittlungsausschuss eine weiter gehende Regelung verhindert zu haben.
"Man muss insgesamt sagen, dass CDU/CSU kontinuierlich dafür gekämpft haben, den Hinweisgeberschutz zu verschlechtern", sagte Fiedler der Nachrichtenagentur AFP. Der am Vorabend im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss verzichtet beispielsweise auf die ursprünglich geplante Verpflichtung für Unternehmen, Meldestellen für anonyme Hinweise einzurichten. Vorgesehen ist nun nur noch eine Soll-Regelung.
"Die harte Verpflichtung für Unternehmen, Meldekanäle für anonyme Meldungen mit Rückkanälen einzurichten, mussten wir in den Verhandlungen aufgeben", sagte Fiedler. "Ich finde das verschmerzbar, da ich fest davon ausgehe, dass alle Unternehmensverantwortlichen auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung so klug sind und solche Systeme anschaffen werden." Prinzipiell sei er froh, dass es gelungen sei, "den breiten Anwendungsbereich für Hinweisgeber zu erhalten".
Verbände sahen die Änderungen kritischer. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) rief den Bundestag am Mittwoch auf, dem Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung die Zustimmung zu verweigern. "Das Hinweisgeberschutz-Gesetz in seiner verwässerten Fassung beendet nicht die Kriminalisierung der Menschen, die Missstände aufdecken wollen", kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
Der DJV bemängelte insbesondere, dass Unternehmen Meldestellen für anonyme Hinweise nur noch einrichten sollen und nicht mehr müssen. Auch die Absenkung der Strafzahlungen, die Unternehmen bei Verstößen gegen die Bestimmungen zahlen müssen, von 100.000 Euro auf höchstens 50.000 Euro sei falsch.
Die ursprünglich von der Koalition vorgesehenen Regelungen waren im Vermittlungsausschuss abgeschwächt worden, nachdem der Bundesrat den ersten Entwurf abgelehnt hatte. Vor allem die Union hatte Bedenken, weil sie zu viel Bürokratie fürchtete.
Auch die Nichtregierungsorganisation Transparency International äußerte sich enttäuscht, "da das Gesetz auf den letzten Metern an entscheidenden Punkten verwässert" worden sei. Dies bringe "Unsicherheiten für Unternehmen, Behörden und hinweisgebende Personen", erklärte die Gruppe. Als "absolut unverständlich" kritisierte sie den Verzicht auf die verpflichtende Einrichtung von Meldestellen. Die abgesenkte Strafandrohung nehme den Unternehmen zudem "wichtige Anreize für effektive Systeme".
J.Saleh--SF-PST