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Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz
Bund und Länder haben ihren Streit um das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern beigelegt. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes, das den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen regelt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise und zu den angedrohten Bußgeldern.
Der Bundesrat hatte die ursprüngliche Fassung des so genannten Whistleblower-Gesetzes im Februar gestoppt. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung hatten Vorbehalte angemeldet: Der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen, monierten sie.
Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass Unternehmen entgegen der ursprünglichen Pläne keine Meldestelle für anonyme Hinweise einrichten müssen. Stattdessen können Firmen interne Kommunikationskanäle für solche Hinweise anbieten - ohne eine gesonderte Meldestelle. Auch sollen die Bußgelder statt der ursprünglich geplanten 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.
Ziel des Gesetzes soll es sein, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden; Deutschland ist hier bereits erheblich in Verzug.
Die am Abend beschlossenen Änderungen stießen bei der Koalitionspartei FDP auf Zustimmung. Für die Liberalen sei es besonders wichtig gewesen, "die Belastungen für Unternehmen möglichst gering zu halten, erklärte der FDP-Innenexperte Stephan Thomae. "Für Unternehmensgruppen genügt ein einheitlicher Konzernmeldeweg, so dass nicht in jedem Tochter- oder Schwesterunternehmen ein gesonderter Meldeweg eingerichtet werden muss.“
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, der Vermittlungsausschuss habe "endlich den Knoten durchschlagen". Deutschland bekomme nun ein "zeitgemäßes Gesetz zum Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern".
Anfang April hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist, um einen Kompromiss in den Streitfragen zu finden. Der nun vom Ausschuss vereinbarte Gesetzestext muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden. Möglicherweise könnte dies bis Ende der Woche geschehen.
J.AbuHassan--SF-PST