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Landesverfassungsgericht verbietet Briefwahl an Bremer Schulen in Woche vor Wahltag
In Bremer Schulen darf in der Woche vor der Bürgerschaftswahl nicht per Brief gewählt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar, weil er eine bestimmte Gruppe von Wahlberechtigten - nämlich Schülerinnen und Schüler - privilegiere, entschied der Bremer Staatsgerichtshof am Dienstag. In Bremen wird am Sonntag ein neues Landesparlament gewählt, wahlberechtigt sind schon 16-Jährige.
Die Bürgerschaft hatte im Oktober in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel beschlossen, in allen Schulen mit mindestens 100 wahlberechtigten Schülerinnen und Schülern in der Woche vor der Wahl Außenstellen der Gemeindebehörde einzurichten. Dort sollten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen sowie per Brief zu wählen. So sollte der sinkenden Wahlbeteiligung vor allem bei den 16- und 17-Jährigen entgegengewirkt werden.
Die Bürgerschaft legte den Gesetzentwurf dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vor, dem Verfassungsgericht der Hansestadt. Dieses erklärte nun, dass der Entwurf gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoße. Er solle den Zugang zur Wahl für eine bestimmte Wählergruppe erleichtern, nämlich die Jugendlichen an den Schulen. Bei Sonderregelungen für einzelne Gruppen gebe es aber nur einen geringen Spielraum.
Es dürften Nachteile ausgeglichen werden, die sonst faktisch zum Ausschluss von der Wahl führen würden. Als Beispiele nannte das Gericht Helfer für Sehbehinderte oder Sonderwahlbezirke in Krankenhäusern und Heimen. Das Konzept der "Schulwahl" sei damit nicht zu vergleichen, urteilte es. Die Ungleichbehandlung werde auch nicht dadurch ausgeglichen, dass andere Wahlberechtigte ebenfalls in den Schulen per Brief wählen könnten.
Y.Shaath--SF-PST