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OVG: Russische Fahnen bleiben am 9. Mai an sowjetischen Ehrenmalen verboten
Russische Flaggen bleiben am 9. Mai rund um die sowjetischen Ehrenmale verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg änderte mit seinem Beschluss vom Montag eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eine von der Berliner Polizei erlassene Allgemeinverfügung bleibt damit gültig.
Diese hatte für den 8. und 9. Mai - dann jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs - rund um die Ehrenmale russische und ukrainische Fahnen verboten. Das Verwaltungsgericht hob am Freitag zuerst das Verbot für ukrainische und am Tag darauf auch für russische Flaggen - allerdings nur für den 9. Mai und das Ehrenmal im Tiergarten - auf.
Gegen das Zeigen der russischen Symbole legte die Polizei Beschwerde beim OVG ein - mit Erfolg. Das Gericht änderte die Entscheidung der Vorinstanz wieder. Der Senat begründete dies mit der Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Diese treffe zu, erklärte das OVG.
Denn sie könnten im aktuellen Kontext "jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden". Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am heutigen Tage trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei. Sie zeige, dass "eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei". Der Beschluss ist unanfechtbar.
W.Mansour--SF-PST