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OLG Hamm bestätigt Schuldspruch gegen früheren AfD-Politiker nach Impfpassfälschung
Ein 60 Jahre alter früherer AfD-Politiker aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig wegen der Nutzung eines gefälschten Impfausweises verurteilt worden. Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Montag mit und bestätigte damit den vorangegangenen Schuldspruch des Landgerichts Bielefeld vom Dezember vergangenen Jahres. Die zunächst verhängte Geldstrafe von 2100 Euro muss der 60-Jährige jedoch nicht bezahlen. Über die Strafe soll das Landgericht demnach neu verhandeln.
In dem Verfahren wurde dem Politiker vorgeworfen, sich mit einem falschen Impfpass Zutritt zum Gütersloher Kreistag verschafft zu haben. Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts nahm der frühere AfD-Politiker am 16. November 2021 an einer Sitzung des Kreistags teil.
In dem gefälschten Impfausweis waren zwei in Wirklichkeit nicht erfolgte Impfungen gegen das Coronavirus eingetragen. Die Vorlage eines Impfausweises war wegen der Coronapandemie und der geltenden Regelungen zu der Zeit nötig. Ermittler beschlagnahmten den Ausweis später bei einer Hausdurchsuchung.
Das OLG bestätigte das Urteil des Landgerichts weitgehend. Demnach wurde der Mann zurecht wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt. Bei der Zumessung der Geldstrafe kam es jedoch zu "fehlerhaften Erwägungen", hieß es vom OLG. Daher sei nicht auszuschließen, dass "diese zu hoch bemessen war".
Dem Angeklagten dürfe nicht ohne weiteres strafschärfend zur Last gelegt werden, "dass er als gewählter Volksvertreter eine Vorbildfunktion" hatte. Hinsichtlich der vom Landgericht festgestellten fehlenden Reue des Angeklagten sei zudem nicht sicher erkennbar, ob die Richter ihm dies "in unzulässiger Weise sogar strafschärfend angelastet" hätten.
Die verhängte Geldstrafe wurde daher aufgehoben. Insoweit muss das Verfahren vor dem Bielefelder Landgericht neu verhandelt werden.
F.AbuShamala--SF-PST