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EuGH urteilt zu immateriellem Schadenersatz wegen Zuschreibens von Nähe zu FPÖ
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg ein Urteil zu sogenanntem immateriellen Schadenersatz. Es geht um einen Fall aus Österreich. Die Post erhob dort Informationen zu Parteiaffinitäten der Bevölkerung, um Werbekunden den zielgerichteten Versand von Werbung zu ermöglichen. Ein Betroffener zog deswegen vor Gericht. (Az. C-300/21)
Die Post hatte ihm Nähe zur rechtspopulistischen FPÖ zugeschrieben, was er als beleidigend und kreditschädigend empfindet. Vor den österreichischen Gerichten fordert er 1000 Euro immateriellen Schadenersatz von der Post. Seine Daten waren zwar verarbeitet, aber nicht weitergegeben worden. Der Oberste Gerichtshof will vom EuGH wissen, ob Schadenersatz im europäischen Recht möglich ist, wenn zwar gegen den Datenschutz verstoßen wurde, der Betroffene aber keinen Schaden erlitt.
M.AlAhmad--SF-PST