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Universität darf Lehrauftrag für Journalist nach Ukraine-Besuch nicht widerrufen
Die Christian-Albrechts-Universität in Kiel hat einen Lehrauftrag für einen Journalisten, der sich in von russischen Streitkräften kontrollierten Gebieten in der Ukraine aufhielt, einem Urteil zufolge nicht widerrufen dürfen. Es hätten keine Voraussetzungen für den Widerruf aus wichtigem Grund vorgelegen, teilte das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Kiel am Dienstag zu seiner entsprechenden Entscheidung mit.
Der Journalist hatte sich im September während der Scheinreferenden in den von russischen Streitkräften annektierten Gebieten in der Ukraine aufgehalten und an einer Pressekonferenz mit russischen Medien teilgenommen. Die Hintergründe seines Besuchs vor der Entscheidung über den Widerruf seines Lehrauftrags seien aber nicht vollumfänglich aufgeklärt worden, kritisierten die Richter. Das Verfahren sei verkürzt worden.
Zudem entschied das Gericht, dass die Universität die weitere Verbreitung einer Stellungnahme zu dem Vorfall auf der Homepage zu unterlassen habe. Zwar dürfe sich eine Hochschule grundsätzlich kritisch gegenüber einem Lehrbeauftragten äußern, die verkürzte Darstellung in diesem Fall führe aber dazu, dass dem Journalisten eine Reiseintention unterstellt werde, die den Feststellungen zufolge nicht zugrunde gelegt werden könne.
Einem Journalisten könne grundsätzlich nicht verwehrt werden, zur Informationsgewinnung in ein Krisengebiet zu reisen, erklärte das Gericht. Dies sei auch Gegenstand eines in einem Parallelverfahren streitigen Lehrauftrags gewesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
P.AbuBaker--SF-PST