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Roger Waters darf trotz Antisemitismusvorwürfen in Frankfurter Festhalle auftreten
Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters darf einem Urteil zufolge Ende Mai doch in Frankfurt am Main auftreten. Das dortige Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag des Musikers gegen die Absage des Konzerts am Montag statt. Die hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt hatten das für den 28. Mai geplante Konzert abgesagt und damit begründet, dass Waters "einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt" sei.
Die Stadt Frankfurt hatte ausgeführt, dass bei einer früheren Tournee ein Ballon in der Form eines Schweins mit Abbildungen des Davidsterns und mehreren Firmenlogos Teil der Bühnenshow gewesen sei. Waters sei immer wieder wegen antisemitischer Verschwörungstheorien aufgefallen. In der Kritik stand außerdem der geplante Ort des Konzerts, die Festhalle.
In den Tagen nach den Novemberpogromen 1938 waren mehr als 3000 jüdische Männer aus Frankfurt und Umgebung in die Festhalle gebracht, misshandelt und später in Konzentrationslager deportiert worden. "Der Magistrat sieht sich deshalb gefordert, ein klares und gesamtgesellschaftlich getragenes Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen", erklärte er Ende Februar. Stadt und Land wiesen die Messe an, die Halle nicht zur Verfügung zu stellen.
Dagegen wandte sich der Musiker an das Verwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Gesellschafter der Messe Waters die Möglichkeit zum Auftritt verschaffen müssten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Waters strafbare Handlungen wie etwa Volksverhetzung begehe oder dass bei der Bühnenshow verbotene Symbole verwendet würden.
Das Verbot verletze ihn in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit, erklärte das Gericht. Wenn ein Kunstwerk mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulasse, müsse diejenige Lesart gewählt werden, die nicht als rechtswidrig oder sanktionsbedürftig einzustufen sei.
Zwar werde bei der Bühnenshow Symbolik verwendet, die offenkundig an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnt sei. Sie könne gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle als besonders geschmacklos bewertet werden, eine solche Bewertung könne aber nicht rechtlich geprüft werden.
Das Konzert verletze nicht die Menschenwürde der 1938 in der Festhalle misshandelten Männer. Entscheidend sei, dass der Auftritt nicht den Schluss zulasse, dass Waters nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der Ideologie identifiziere.
Waters wird seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen sowie Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne, einer antiisraelische Boykottinitiative. Auch ein für den 21. Mai geplantes Konzert in München ist umstritten.
Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diesen Beschluss erklärte aber später das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam. München entschied, Waters' Konzert zuzulassen.
M.AbuKhalil--SF-PST